Wien - Das Österreichische Nationalkomitee für UNIFEM hat die Österreichische Bundesregierung aufgefordert, Aktionen zu setzen, damit eine solche Verharmlosung der Gewalt gegen Frauen wie im Fall des Wiener Gewalt-Urteils in Zukunft nicht mehr geschehen kann.

Nicht akzeptabel

Unifem betonte in einer Aussendung, dass die Feststellung des Schöffensenats, der Mann habe in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt, ebenso wenig akzeptabel wie der Hinweis auf den Migrationshintergrund des Täters sei - quasi als Begründung für seine allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung. "Solche Feststellungen verharmlosen Gewalt und verhöhnen die Opfer anstatt sich deutlich gegen Gewalttaten gegen Frauen auszusprechen", so Tina Fadler von Unifem.

Bekenntnis allein nicht ausreichend

Erst kurz vor Weihnachten hatte die Österreichische Bundesregierung im Zuge einer vom Österreichischen Nationalkomitee veranstalteten Unterschriftenaktion die Kampagne des UN Generalsekretärs gegen Gewalt gegen Frauen geschlossen unterstützt, rief Fadler in Erinnerung: "Dieses Bekenntnis zur Beendigung der Gewalt allein genügt aber nicht. Die Bundesregierung muss die Bewusstseinsbildung fördern, um die Einstellung der potenziellen Täter sowie der Justiz zu solchen Fällen zu ändern." Nur so könne verhindert werden, dass das CEDAW Komitee (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women) Österreichs Umsetzung der Verpflichtung zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen erneut in Frage stelle, wie das bei den vergangenen zwei Individualbeschwerden vor dem CEDAW Komitee geschehen sei, hieß es abschließend. (red)