Außenminister Spindeleggers Vorhaben, gerade jetzt die leidige Frage des Ansturms vor allem deutscher Studierender auf österreichische Universitäten in einer Vereinbarung mit der EU-Kommission ein für alle Mal zu lösen, verdient Beachtung. Denn es könnte ja auch der erste Ansatz für eine von Dauerbücklingen befreite, selbstbewusste österreichische EU-Politik sein und solcherart weit über den Anlassfall hinaus wirken. Wir werden sehen.

Einstweilen geht es darum, dass es in Deutschland keinen freien Zugang zu den Universitäten, sondern für eine Reihe von Fächern (vor allem Medizin, aber nicht nur) ein besonderer Notendurchschnitt im Abitur-/Maturazeugnis verlangt wird, was viele von einem Uni-Zugang ausschloss. Für diese drängten und drängen sich Österreichs Universitäten als geradezu ideale Alternativen auf.

Zur Eindämmung der daraus erwachsenden Gefahr der Überflutung einiger unserer Universitäten, vor allem der Medizin-Unis, durch deutsche Studierende, sah die österreichische Rechtslage (stark vereinfacht) für Inhaber ausländischer Maturazeugnisse zusätzlich den Nachweis eines Studienplatzes im Herkunftsland vor. Diese Regelung galt bis 2005, musste aber aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH C-147/03) vom 5. Juli 2005 aufgehoben werden, welches die Gleichstellung der Studierenden aus EU-Staaten mit jenen aus Österreich verlangte. Auch sie brauchen nur ein der österreichischen Matura entsprechendes Zeugnis vorzulegen. Dass unser Problem nicht ein Ansturm finnischer (der vermutliche Anlassfall) Studierender, sondern eben jener aus Deutschland war und ist, liegt auf der Hand. Die darauffolgenden chaotischen Zustände an den Medizin-Unis beginnend mit WS 2005/06 sind noch in Erinnerung. Sie übertrafen die bereits im unmittelbaren Vorfeld des Urteils an dieser Stelle angesichts des Größengefälles von 80 zu acht Millionen Einwohnern geäußerten Befürchtungen.

Dieses EuGH-Urteil ist überzogen und rechtlich fragwürdig. Dazu nur so viel: Der im Urteil hauptsächlich herangezogene Gleichbehandlungsgrundsatz gilt sowohl nach der seinerzeitigen als auch nach der jetzigen Rechtslage (Lissabon) ausdrücklich nur für den Geltungsbereich der Gründungsverträge. Darin finden sich aber keine Regelungen für den Zugang zu Universitäten und Hochschulen. Sie verbleiben im vorbehaltenen Wirkungsbereich der Mitgliedsstaaten. So äußerte sich vor einiger Zeit auch Wissenschaftsminister Hahn (ORF-Pressestunde).

All dies und andere Feinheiten des Verfahrens haben die damalige ÖVP/FPÖ- (bzw.) ÖVP/BZÖ-Koalition nicht interessiert. Im Gegenteil! Wie bereits seinerzeit an dieser Stelle unwidersprochen festgehalten, kam das EuGH-Urteil sowohl Politik als auch Wirtschaft gerade recht als Legitimation für weitere Einschränkungen des Uni-Zuganges wie Eignungstests und die seit 2002/2004 vorangetriebene Umkrempelung der Universitätsorganisation (Entstaatlichung und Entdemokratisierung) und der Pseudointernationalisierung der Studienabläufe (Bachelor etc.).

Ungeachtet dieses heimlichen Einverständnisses mancher Kreise auf Regierungs- und Universitätsebene brauchten die durch das EuGH-Urteil geschaffenen handfesten Probleme nicht minder handfeste Lösungen.

Dem immer noch zunehmenden Migrationsdruck deutscher Studierender einfach nachzugeben, wie der EuGH sich das vorstellt, ist angesichts des bereits oben dargestellten Größengefälles weder organisatorisch noch dem österreichischen Steuerzahler finanziell zumutbar. Ebenso wenig ist es der österreichischen Gesellschaft als Ganzes zumutbar, in Österreich zur Entmutigung deutscher Studierender dieselben Zugangsbeschränkungen wie in Deutschland hochzufahren.

Bürokratiefalle

Die vom EuGH offenbar als großes Entgegenkommen angebotene Möglichkeit, die sektorenweise Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Ausnahmeregelungen nachzuweisen, führt in eine bürokratietriefende Dauerschleife. Solche Ausnahmen wären naturgemäß befristet, was Österreich wegen ihrer Verlängerung in eine dauernde Abhängigkeit von der Kommission versetzen würde. Denn sie könnte jederzeit wegen Nichtbefolgung des Urteiles C-147/03 ein Verfahren gegen Österreich einleiten. Bis 2012 hindert sie daran ein mit ihr ausgehandeltes Moratorium mit einer Quotenregelung für Medizin.

Um es kurz zu machen: Es braucht eine politische Lösung in Form einer dauerhaften Vereinbarung mit der Kommission und zwar über die Medizin hinaus! Wenn es nicht anders geht, auf Quotenbasis. Ideal wäre die Rückkehr zur Rechtslage vor 2005. (Manfred Rotter, DER STANDARD, Printausgabe, 22.1.2010)