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Die mittels Kundenkarten eingeholten Daten bleiben nicht immer in der Familie: Ob das der billige (sofern er es denn ist) Einkauf aufwiegt?

Foto: AP/Morrisson

Wien - Wie ein Test der Arbeiterkammer (AK) zeigt, sind die Rabatte bei einem Großteil der 23 geprüften Karten an einschränkende Bedingungen geknüpft. Beispielsweise gibt es Gutscheine, die nur bei weiteren Einkäufen eingelöst werden können, oder es muss eine Gebühr entrichtet werden. Vor allem werden mittels Kundenkarten fleißig Daten gesammelt - und nicht selten weitergegeben. Wer die Zustimmung zu Werbe-Mails oder -anrufen dann widerruft, kann die Vorteile der Karte verlieren.

Mehr als jeder dritte von der AK untersuchte Anbieter gab an, die Kundendaten an Dritte zu übermitteln. Meist seien das Dienstleister, die für den Kartenanbieter tätig werden. In einzelnen Fällen würden die Daten für Werbezwecke weitergegeben - an wen genau, bleibe oft unklar. "Ein bloßer Hinweis auf Partner- oder Konzernunternehmen reicht nicht", erklärte AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer am Freitag in einer Aussendung. Die Zustimmung der Kunden sei nur wirksam, wenn sie wissen, welche Firma ihre Daten für Werbezwecke erhält.

Außerdem schilderten Unternehmen oft nicht klar aus, welche Angaben verpflichtend und welche freiwillig sind. Nur "einige wenige" Anbieter betonten, dass die versprochenen Vorteile nicht weg sind, wenn die Kunden ihr Einverständnis, zwecks Werbung kontaktiert werden zu dürfen, zurückziehen, zeigte der AK-Test. "Seien Sie vorsichtig beim Ausfüllen von Kartenanträgen", warnte Zimmer. (APA)