Alkohol beeinträchtigt den Blickwinkel und führt zum Tunnelblick. Im Bild: Der große Kreis zeigt den uneingeschränkten Blickwinkel eines nüchternen Lenkers an. Der Blickwinkel verkleinert sich bei 0,8 (mittlerer Kreis) beziehungsweise 1,6 Promille (kleiner Kreis).

Foto: Kuratorium für Verkehrssicherheit

Wer - auch mit nur wenig - Alkohol im Blut an einem Unfall beteiligt ist, kann vom Gericht als fahruntüchtig eingestuft werden. Das wiederum kann teuer zu stehen kommen. Ab welchen Promillewerten setzen aber die ersten Auswirkungen von Alkoholkonsum ein? Und wie verändert sich mit der Höhe der Promillezahl die Beeinträchtigung? DerStandard.at hat beim Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) nachgefragt. An den veröffentlichten Zahlen orientieren sich Sachverständige, die Gutachten für Gerichte abgeben. "Somit spielen diese Werte auch in der Rechtssprechung eine Rolle", erklärt KfV-Pressereferent Florian Stadtthaler.

Erste Anzeichen bei 0,2 bis 0,3 Promille

Grundsätzlich gilt: Ab 0,2 Promille fängt der Alkohol an, enthemmend zu wirken, die Redseligkeit steigert sich. Bereits ab 0,3 Promille beginnt die Einschränkung des Sehfelds, bei der Einschätzung von Entfernungen tun sich erste Probleme auf. Auch die Aufmerksamkeit lässt bei 0,3 Promille nach.

"Rotlichtschwäche" setzt bei 0,5 Promille ein

Der gesetzlich erlaubte Grenzwert liegt bei 0,5 Promille. Ab diesem Wert treten weitere unzählige Auswirkungen auf das Fahrverhalten ein. Man wird zunehmend enthemmt, das Selbstvertrauen und die Bereitschaft zum Risiko steigen. Außerdem verlängert sich die Reaktionszeit deutlich, insbesondere bei roten Signalen. Die so genannte "Rotlichtschwäche" kann bei Ampeln oder Baustellen gefährlich werden. Auch rote Bremslichter können leichter übersehen werden, was die Gefahr von Auffahrunfällen mit sich bringt. Wer über 0,5 Promille Alkoholgehalt intus hat, kann sich außerdem weniger gut konzentrieren, die Aufmerksamkeit sinkt. Zusätzlich nehmen Seh- und Hörvermögen ab, die Hell-Dunkel-Anpassung der Augen verlangsamt sich. Zu guter Letzt werden auch noch Geschwindigkeiten und Entfernungen falsch eingeschätzt.

0,8 Promille: Tunnelblick

0,8 Promille ist jener Wer, der bis zur Einführung der 0,5er-Grenze im Jahr 1998 galt. Haftpflichtversicherer verlangen nach (teil)verschuldeten Unfällen in jedem Fall ihr Geld zurück. Auf das Fahrverhalten wirken sich 0,8 Promille in Form von Gleichgewichtsstörungen, einem stark beeinträchtigten Sehfeld und eines Tunnelblicks aus. Neben weiteren Beeinträchtigungen verringert sich die Reaktionsfähigkeit um mehr als ein Drittel.

Reaktionsfähigkeit halbiert sich

Ab 1 bis 1,5 Promille Alkoholgehalt steigen Risikobereitschaft und Aggressivität noch einmal an, die Reaktionsfähigkeit ist um 50 Prozent verringert. Neben deutlicher Selbstüberschätzung und Aggressivität kommen auch Sprachstörungen und Orientierungsprobleme dazu.

1,8 Promille: dreißigfache Unfallgefahr

Laut KfV steigt das Unfallrisiko mit jedem Zehntel Promille an. Bei 0,5 Promille sei die Unfallgefahr doppelt so hoch als im nüchternen Zustand. Ab 0,8 Promille steige sie auf das Fünffache, bei 1,2 Promille auf das Zwölffache und bei 1,8 Promille auf das Dreißigfache. (red, derStandard.at)