Wien - Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind ihrer Pflicht, was die Einstellung von behinderten Menschen betrifft, nicht nachgekommen (Stichtag 1. Dezember 2008). Insgesamt müssten im Landesdienst um rund 750 behinderte Arbeitnehmer mehr aufgenommen werden, um die Mindestkriterien zu erfüllen. Das geht aus der Beantwortung einer FPÖ-Anfrage durch Sozialminister Rudolf Hundstorfer hervor.

Tirol hätte um 359 Personen mehr einstellen müssen, um die Pflichtzahl von 698 zu erfüllen. In Vorarlberg lag man mit -45,8 Prozent (-165 Personen) unter der Quote. Salzburg müsste um 100 behinderte Personen mehr beschäftigen (-20,0 Prozent) und Niederösterreich lag mit -6,6 Prozent unter der Quotenerfüllung (-128 Personen). Die Daten aus dem Jahr 2008 sind die aktuellsten, da die Vorschreibung für die Ausgleichstaxe jeweils im Nachhinein für das vorangegangene Kalenderjahr erfolgt.

531 Behinderte ohne Job

Im November 2009 waren laut Angaben in der Anfragebeantwortung 531 Behinderte ohne Job. Dies waren um 13,9 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Der Anteil von arbeitslosen behinderten Personen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz und den Landesbehindertengesetzen an den insgesamt Arbeitslosen (257.745) betrug damit 0,2 Prozent.

Unter den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern wird der Einstellungspflicht zum größten Teil nachgekommen. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erfüllt die Quote jedoch nur zur Hälfte (-29 Personen). Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse lag mit -24,6 Prozent (-14 Personen) deutlich und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau mit -3,2 Prozent (-1 Person) knapp darunter. "Übererfüllt" wurde die Quote etwa vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger (+518,2 Prozent oder +57 Personen) sowie der Kärntner Gebietskrankenkasse (+223,8 Prozent oder +47 Personen).

Die FPÖ hob die "großen Dienstgeber" lobend hervor. Es sind dies 66 Unternehmen, die mehr als 3.000 Arbeitnehmer zählen. Per 1. Dezember 2008 beschäftigten sie laut der Anfragebeantwortung von insgesamt 670.623 Dienstnehmern 24.431 Behinderte.

Pro 25 Bediensteten ein Behinderter

Laut dem Behinderteneinstellungsgesetzes muss pro 25 Bediensteten ein Behinderter angestellt sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich "freizukaufen". Die Ausgleichstaxe für nicht aufgenommene Personen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz beträgt 223 Euro pro Monat und offener Pflichtstelle. Der Freiheitliche Behindertensprecher Norbert Hofer schlug anstelle des derzeit bestehenden Modells eine progressive Ausgleichstaxe vor. Der öffentlichen Hand sollte diese Taxe gar nicht eingeräumt werden, so Hofer. (APA)