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Bürokrati-sche Härten erschweren das ohnehin nicht einfache Leben zwischen den Geschlechtern - hier eine Transgenderperson in Mexiko.

Foto: Reuters/Aponte

Wien - Seit nunmehr zwanzig Jahren lebe sie ein Leben als Frau, schildert Michaela P. Auch äußerlich sieht die als Mann geborene Transgenderperson, die seit über zehn Jahren als Geschäftsführerin eines multinationalen Unternehmen tätig ist, weiblich aus. Dafür sorgen Bartentfernung und Hormonbehandlung.

Und dennoch: Wegen der Ungereimtheiten in ihren Dokumenten, die sie immer noch als Mann ausweisen, sei ihr vor Kurzem in der Firma das Vertrauen entzogen worden - schildert P.: "Transgenderpersonen, bei denen der Personenstand nicht mit dem äußeren Erscheinungsbild übereinstimmt, müssen permanent erklären, warum das so ist. Sie sind auf den Goodwill ihrer Mitmenschen angewiesen" , erklärt das Eva Fels, Obfrau des Vereins für Transgenderpersonen, TransX. An den Jobproblemen Michaela P.s trage daher jetzt "die harte Linie des Innenminsteriums" Schuld.

Dort nämlich sehen es die zuständigen Juristen für die offizielle Gewährung eines Frauennamens an Michaela P. als "nicht ausreichend" an, dass sich diese "unwiderruflich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt" . Vielmehr müsse sie sich vorher einem "operativen Eingriff" - der chirurgischen Entfernung von Hoden und Penis - unterziehen.

Damit - so Rechtsanwalt Helmut Graupner - ignorierten die zuständigen Beamten gleich zwei Sprüche des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) aus dem Jahr 2009. Sowohl für die Personenstandsänderung als auch für das Annehmen eines neuen Vornamens sei die einschneidende Operation bei den in Österreich mehreren hundert Betroffenen keine Vorbedingung, habe das Höchstgericht im Jahr 2009 entschieden. Noch dazu "im Fall Michaela P. selbst. Die fortgesetzte Verweigerung kommt einem Amtsmissbrauch gleich. Das ist im Grunde wie mit den Kärntner Ortstafeln" .

Vor wenigen Tagen hat Graupner bei der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft Amtsmissbrauchsanzeige eingebracht. Auch neuerliche Beschwerden beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sind am Laufen. Im Innenministerium erklärt ein Sprecher das Beharren mit "einem Gutachten" . Zudem gebe es "in Sachen Transgenderpersonen vonseiten des VwGH auch anderslautende Sprüche" . (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe 26.1.2010)