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2008 waren neun Personen, so genannte Key Account Manager, für die Betreuung der Großbetriebe abgestellt. Im Endausbau sollen es 17 Mitarbeiter sein. Bisher wurden aber erst 77 der 500 geplanten Unternehmen betreut.

Foto: APA/Gindl

Wien - Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist bei der Vermittlung von Arbeitslosen an Großbetriebe ineffizient. Das stellt der Rechnungshof in einem aktuellen Bericht fest. Das AMS arbeitet zwar bereits seit zehn Jahren an Programmen, wie verstärkt offene Stellen an die 500 größten Firmen im Land vermittelt werden können. Für einen effizienten Betrieb fehlen aber "noch wesentliche Controlling- und Steuerungsinstrumente" , kritisiert die Kontrollbehörde.

2008 waren neun Personen, so genannte Key Account Manager, für die Betreuung der Großbetriebe abgestellt. Im Endausbau sollen es 17 Mitarbeiter sein. Bisher wurden aber erst 77 der 500 geplanten Unternehmen betreut, schreibt der Rechnungshof.

Kritisiert wird auch, dass keine Zahlen vorliegen, welche Rationalisierungsmöglichkeiten sich das AMS in diesem Bereich erhofft. Weiters fehle eine bundesweite Koordination bzw. ein Gesamtkonzept der Bundesgeschäftsstelle des AMS.

Vorgeschlagen wird daher, dass beim AMS Zielwerte definiert werden, wie viele offene Stellen im nächsten Jahr vermittelt werden sollen. So könne der Erfolg der Key Account Manager gemessen werden. Auch bei der Auswahl der Großfirmen rät man zu gezieltem Vorgehen. Kosten-Nutzen-Rechnungen sollten vor der Auswahl angestellt werden, heißt es. Der AMS-Verwaltungsrat wird aufgefordert, sich stärker dem Projekt zu widmen.

Bundesmuseen auffällig

Mängel hat der Rechnungshof auch bei der internen Revision von ausgegliederten Bundesbetrieben festgestellt. Von 76 geprüften Stellen hatten 36, also fast die Hälfte, gar kein internes Überwachungssystem. Die größten Defizite gab es bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten. Bei diesen hatte nur ein Drittel eine interne Revision. Auffällig waren für den Rechnungshof vor allem die Bundesmuseen. Nur drei von acht hatten 2007 eine Revisionsabteilung, wird kritisiert. Bei Organisationen mit über 500 Mitarbeitern wiesen vor allem die Universitäten Kontrollmängel auf.

In Summe unterlagen aber immerhin 95 Prozent des Geschäftsvolumens und 92 Prozent der Mitarbeiter von ausgegliederten Betrieben der Prüfung einer internen Revision.

Neben dem Schließen von Kontrolllücken schlägt der Rechnungshof nun die Schaffung eines eigenen Revisionsgesetzes vor. Die darin vorgegebenen Standards sollten für alle Bundesdienststellen, ausgegliederten Rechtsträger und sonstigen Organisationsformen gelten, wird gefordert. (go, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 26.1.2010)