Was, bitte, ist nur im Innenministerium los? Die Antwort auf diese Frage beginnt zunehmend auch Menschen zu interessieren, die mit Belangen der öffentlichen Sicherheit bisher nicht ursächlich in Zusammenhang gebracht wurden. Auf Aufklärung hoffen jetzt auch Lesben und Schwule sowie Transgender-Personen: Wurden sie in den vergangenen Wochen doch mit einer - wie es scheint - neuen Qualität der Härte bei Entscheidungen konfrontiert, die ihr Privatleben direkt betreffen.

Erst ging es um Bindestriche. Deren Setzung zwischen Doppelnamen nach einer Eheschließung - Entschuldigung: Eintragung - homosexueller Paare habe eindeutig zu unterbleiben, verkündete die zuständige Ministerialabteilung per Rundschreiben an alle Magistrate. Wer zuerst an eine Nebensache glaubte, irrte: Die Leerstelle statt des Strichleins soll die Unterscheidung zwischen echt verheirateten und homosexuellen Paaren herausstreichen.

Jetzt ignoriert dieselbe Ministerialabteilung gleich zwei Höchstgerichtssprüche, die es Transgender-Personen - Menschen zwischen den Geschlechtern - ohne chirurgische Entfernung von Penis oder Gebärmutter erlauben, Personenstand und Vornamen ihres Wahlgeschlechts anzunehmen. Die sonstige äußere Erscheinung reiche als Grundlage einer amtlichen Namensänderung nicht aus, hieß es. Es scheint, als übe man sich bei Innenministerin Fekter in einer neuen Rolle: jener der Sittenwächterin. (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe 26.01.2010)