Angehende Models müssen ihrer Agentur keine hohen Vorauszahlungen für Fotopräsentationen leisten, wenn sie im Gegenzug die in Aussicht gestellten Aufträge nicht bekommen. Das stellte das Landesgericht Steyr in einem Musterprozess fest. Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, die einen Betroffenen unterstützt hat, freute sich über das wegweisende Urteil: Hunderte Oberösterreicher hätten mit der Leider-Nicht-Agentur nämlich bereits ähnliche Probleme gehabt.
Ein 19-jähriger Angestellter war durch ein Zeitungsinserat auf die Agentur aufmerksam geworden. Er bewarb sich. Bei einem Vorstellungstermin wurde ihm zugesichert, sein Typ sei "sehr gefragt" und er werde innerhalb von drei bis vier Wochen mindestens einen Auftrag erhalten. Er müsse allerdings 540 Euro berappen, damit die Agentur seine Fotos im Internet präsentiere. Wegen der angeblich guten Erfolgsaussichten willigte der junge Mann ein und leistete eine Anzahlung von 180 Euro.
Als zwar ein weiterer Zahlschein, jedoch kein einziger Auftrag ins Haus flatterte, trat der 19-Jährige vom Vertrag zurück. Prompt wurde er von der Agentur auf Zahlung des restlichen Betrages geklagt. Die AK vertrat ihn bei einem Musterprozess, der nun in zweiter Instanz vom Landesgericht Steyr rechtskräftig entschieden wurde: Das Berufungsgericht bestätigte, dass der Vertrag aufzuheben sei.
Einerseits habe sich die Agentur hinsichtlich der Erfolgsaussichten für den Bewerber geirrt, andererseits sei die Internetpräsentation der Fotos maximal 120 Euro wert, hieß es in der Begründung. Üblicherweise müssten diese Kosten auch nicht vom Model vorfinanziert werden sondern würden später mit dessen Honoraren gegenverrechnet. Die AK warnte daher vor Vorauszahlungen an Modelagenturen. Konsumentenschützer seien immer wieder mit ähnlichen Fällen konfrontiert, hieß es in einer Presseaussendung am Dienstag. (APA)