Können Banken und andere auf mich als Bürgin zurückgreifen? Kann man sich aus einer Bürgschaft im Nachhinein noch befreien? Kann ich etwas zurückfordern und von wem? Und wenn gar der Exekutor kommt? Wäs wäre bei einer Scheidung? Wie kann ich mich schützen?

Dies und vieles mehr erfahren Sie beim Vortrag von Mag.a Brigitte Swoboda, Juristin im BABSI, zum Dauerbrenner Bürgschaft, Überschuldung und Familienrecht. Mit anschließender Fragerunde und Möglichkeit zur Diskussion. Die Teilnahme ist gratis. (red)

Zeit und Ort

10. Februar 2010, 19.00 Uhr
Frauenberatungsstelle BABSI
Heinrich Gruber-Str. 9/II
4050 Traun