Wien - Als "positives Signal an all jene Frauen, die von Gewalt betroffen sind", hat Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek den Erlass des Justizministeriums bezeichnet (siehe: Justizministerium reagiert mit Erlass auf Totschlag-Urteil). Endlich sei klargestellt, dass eine allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung nicht mit kulturellen Hintergründen argumentiert werden dürfe, so  Heinisch-Hosek in einer Presseaussendung.

Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser begrüßte ebenfalls "die Klarstellung des Justizministeriums" für künftige, ähnlich gelagerte Fälle: "Allgemeine kulturelle Zuschreibungen sollen nicht als Rechtfertigung für bestimmte Handlungsweisen Einzug ins Strafrecht halten."

Der Erlass des Justizministeriums wird nach Ansicht Steinhausers dazu führen, "dass künftig ähnlich gelagerte Fälle als Mord angeklagt werden und das dafür zuständige Geschworenengericht dann prüft, ob nach umfassender Gesamtbetrachtung des Falles Mord oder Totschlag vorliegt". Damit sei eine korrekte Prüfung durch das zuständige Gericht garantiert.

"Ein Sieg der Grundrechte in Österreich"

Für die SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm ist der Erlass "ein Sieg der Grundrechte in Österreich". Das Justizministerium habe nun klar darlegt, dass eine allein durch die Ankündigung einer Scheidung oder Trennung hervorgerufene heftige Gemütsbewegung des Täters nicht als allgemein begreiflich angesehen werden kann, und zwar unabhängig von seiner Herkunft. (APA)