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Die Einfügung von "Töchtern" in den Hymnentext wäre ein signifikanter Eingriff, der das Urheberrecht verletzt, sagen Juristen.

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Die ÖVP hat den jüngsten SPÖ-Vorstoß zur Einfügung der "großen Töchter" jedoch abgelehnt.

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Eine Textänderung der österreichischen Bundeshymne ist am Dienstag in weite Ferne gerückt. Das Ansinnen der von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), die Bundeshymne umzutexten, indem man in der Liedzeile "Heimat bist du großer Söhne" die Töchter hinzufügt, im Ministerrat gescheitert. Die ÖVP verweigerte ihre Zustimmung.

Heinisch-Hosek zeigte sich "verwundert" über den Widerstand:Die Änderung wäre aus ihrer Sicht ein "schönes Signal" gewesen, das nichts gekostet hätte.

Laut ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek hat es nicht einmal eine Debatte über den Vorschlag gegeben. Auch Heinisch-Hosek will die Sache nun ruhen lassen. Allerdings will die frühere Frauenministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP), die schon 2005 eine entsprechende Änderung vorgeschlagen hat, mit einer "überparteiliche Initiative" für eine "gerechte Bundeshymne" kämpfen, auch im ÖVP-Klub.

Stürmer als Auslöser

Ausgelöst wurde die jüngste Debatte durch die Ankündigung des Sessler-Verlages, das Unterrichtsministerium wegen der Verwendung der Hymne mit einem "Töchter"-Zusatz in einer Rock-Interpretation von Christina-Stürmer-Version auf Unterlassung zu klagen. Diese Klage hat durch das Nein des Ministerrates neue Munition erhalten, sagte Sessler-Anwalt Georg Zanger dem Standard. Damit sei klar, dass die Text-Veränderung kein amtlicher Akt sei.

Nach Meinung von Urheberrechtsexperten ist die Regierung gar nicht befugt, den Text der Bundeshymne ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu verändern. Die Rechte liegen beim Sessler-Verlag, dem die Erben nach der Textdichterin Paula von Preradović, Fritz Molden und Koschka Hetzer-Molden, 2006 per Verlagsvertrag die Rechte übertragen haben.

Preradović selbst hat der Republik zwar vertraglich das Werknutzungsrecht an ihrem Text eingeräumt, aber kein Bearbeitungsrecht. Signifikante Eingriffe in literarische Texte sind in Österreich nur möglich, wenn dies vom Schöpfer eplizit erlaubt worden ist, sagt Axel Anderl, Urheberrechtsexperte bei Dorda Brugger Jordis (DBJ). "Man kann dies zwar einräumen, aber der OGHsieht das sehr streng, es muss explizit und deutlich sein", sagt er. Das Urheberrecht selbst ist gar nicht übertragbar. Die Einfügung einer Töchter-Passage "kann als Eingriff in das Urheberpersonlichkeitsrecht gewertet werden und ware dann selbst bei grundsatzlicher Zustimmung zur Bearbeitung unzulassig", sagt Anderl.

Zwar bekräftigte Verlagschef Ulrich N. Schulenberg am Dienstag seine Bereitschaft, in Absprache mit den Erben Autoren einzuladen, um den Text an einigen Stellen zeitgemäßer zu gestalten. Neben der Einfügung der Töchter könnte auch die Zeile "Land der Hämmer" verändert werden.

Aber auch ein solcher Schritt wäre nur möglich, wenn die Regierung es wünscht, sagt Zanger: "Die Regierung kann den Text nicht ändern, und der Verlag kann einen veränderten Text nicht zur Hymne machen".

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes in Sachen Bundeshymne aus dem Jahr 1994 (4 Ob 1105/94), das von Befürwortern einer Textänderung gerne zitiert wird, hat nach Meinung von Juristen keine Bedeutung für den Fall. Damals entschied der OGH, dass der ORFals öffentlich-rechtliche Einrichtung die Bundeshymne zum Sendeschluss abspielen darf, ohne die Rechte der Preradović-Erben zu verletzen. (Eric Frey, DER STANDARD, Printausgabe, 27.1.2010)