Noch sind es bloß Details aus einer regierungsinternen Punktation. Doch bereits das Wenige, das jetzt über Innenministerin Maria Fekters weiterführende Asylwerbereinsperrpläne bekanntgeworden ist, zeigt, wohin die Reise geht: Weg von einem Schutzsystem für Verfolgte hin zu einem Internierungs- und damit Abwehrsystem von unerwünschten Fremden.

Sollte die Anwesenheitspflicht für Asylwerber im Zulassungsverfahren im jetzt publiken Rahmen Gesetz werden: Im Unterschied zu Ländern wie Großbritannien oder Ungarn, wo Asylwerberinternierung mit anderer Begründung existiert, könnte sich Österreich rühmen, das erste EU-Land zu sein, wo Flüchtlinge aus reiner Ausländerfeindlichkeit per Gesetz von den Straßen ferngehalten werden. Man erinnere sich: Ihren Vorstoß für - wie sie damals meinte - bis zu einen Monat Flüchtlingskasernierung hatte Fekter ursprünglich mit der Sorge der Eberauer vor "zu viel Bewegungsfreiheit" von Insassen des dort geplanten dritten Erstaufnahmezentrum begründet.

Diese Bereitschaft, des Volkes Ressentiments nachzugeben, macht den besonderen Skandal der geplanten neuerlichen Asylrechtsnovelle - die letzte ist seit vier Wochen in Kraft - aus. Sollte sich Fekter, wie es anzuklingen scheint, von den Eberauer Plänen stückweise abwenden: Netto bliebe eine weitere menschenrechtswidrige Verschärfung im Umgang mit Asylwerbern übrig. Sonst nichts. (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 27. Jänner 2010)