München - Homosexuelle BeamtInnen in Bayern haben ab nächstem Jahr die gleichen Versorgungsansprüche für ihre LebensgefährtInnen wie verheiratete StaatsdienerInnen. Das ist ein Teil der Neuregelung des Dienstrechts, die das bayerische Kabinett am Dienstag in München beschloss.

Auslöser ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2009. Die Karlsruher RichterInnen hatten die rechtliche Gleichstellung bei der Versorgung angeordnet, die die Staatsregierung nun nachträglich in das Dienstrecht für Bayerns 200 000 BeamtInnen aufgenommen hat.

"Leistungslaufbahn" kommt

Hauptziel des fast 600-seitigen Gesetzentwurfs ist, den BeamtInnen mehr Leistungsanreize zu geben. Auch Bezahlung und Beförderungsmöglichkeiten werden geändert. Die bisherigen starren Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Diensts werden abgeschafft. An deren Stelle tritt eine sogenannte "Leistungslaufbahn" und durchgehende Möglichkeiten der Qualifizierung für höhere Aufgaben. Außerdem gibt es mehr Beförderungsmöglichkeiten als früher.

Nun muss der Landtag den Gesetzentwurf verabschieden, damit er zum 1. Jänner 2011 in Kraft treten kann. (APA/dpa)