Seit 1. Jänner 2008 gilt in Österreich das Bildungsdokumentationsgesetz. Dieses wurde notwendig, um bislang durch Verordnung erlassene Erhebungen im Bildungsbereich gesetzlich zu verankern und zu kontrollieren. Datenschützer und Elternvertreter kritisierten die Erhebungen. Vor allem die Übermittelung der Sozialversicherungsnummer zur Registrierung der Daten wurde bemängelt (derStandard.at berichtete). Das Gesetz setzt weiterhin auf die Sozialversicherungsnummer als Kennziffer, die Statistik Austria verschlüsselt diese jedoch und wandelt sie in die "Bildungsevidenzzahl" um, die im Ministerium zur Bearbeitung der Daten herangezogen werden. Datenschützer kritisieren jedoch weiterhin eine mögliche Verknüpfung zwischen Soziaversicherungsnummer und Schülerdaten. Dadurch würde ein Missbrauch möglich.

13 Merkmale der Schüler werden erhoben

Bei der Bildungsdokumentation müssen die Schulen 13 Merkmale über ihre Schüler aufzeichnen und speichern - darunter Angaben über Schulerfolg (also Aufstiegsberechtigung, Wiederholungsprüfungen und Anzahl der "Nicht genügend"), Fremdsprachen, im Alltag gebrauchte Sprachen, Teilnahme an Lateinunterricht und Ganztagsschule. Die von den Schulen erhobenen Daten - darunter die Sozialversicherungsnummer - gehen direkt an die Statistik Austria, dann erst weiter ans Ministerium.

Das Gesetz sah auch vor die Verwendung der Sozialversicherungsnummer zu überprüfen, bis Ende 2009 sollte das Ministerium einen Bericht vorlegen. Das Bildungsministerium beauftragt Nikolaus Forgo, Professor für Rechtsinformatik an der Universität Hannover, mit der Erstellung einer Expertise.

Drei mögliche Alternativen

Forgo untersucht dazu drei mögliche Alternativen. Die mögliche Verwendung eines bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK) nach dem E-Government-Gesetz würde zu einem erheblichen Implementierungsaufwand an den Schulen selbst führen. Hierbei wird jedoch die Sozialversicherungsnummer weiter erhoben. Eine weitere Alternative ist die Nutzung der Melderegisterzahl (ZMR-Zahl), die Forgo jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließt. Eine dritte Option ist die Schaffung einer - zentralen oder dezentralen - Schülermatrikelnummer, die jedoch Probleme bei der Registerzählung mit sich bringen könnte. All diese Alternativen sind datenschutzrechtlich nicht zwingend.

Ministerium: "Keine machbare Alternative"

Das Ministerium betont in seiner Stellungnahme, die der Studie vorangestellt ist, das es keine "machbare Alternative" gibt, die datenschutzrechtliche Verbesserungen bringt. Ein Umstieg auf ein alternatives System würde finanzielle Mehrbelastungen für die Schulverwaltung, Schulpartner oder die Statistik Austria bedeuten und eine "Minderung der Datenqualität" mit sich führen.

Schülermatrikelnummer "deutlich beste Lösung"

Nimmt man jedoch den reinen Datenschutzaspekt her - und klammert finanzielle oder administrative Mehrkosten aus - so sieht Forgo sehr wohl eine Alternative, die datenschutzrechtlich besser wäre - die Schaffung einer Schülermatrikelnummer. Dies sei die "deutlich beste Lösung, um eine Datenzusammenführung aus unterschiedlichen Bereichen" - also einen Missbrauch - zu unterbinden. Diese Variante sei jedoch "datenschutzrechtlich nicht zwingend", so Forgo. Nachteil hierbei wären die vermutlich hohen finanziellen Kosten und technische Probleme die auftreten könnten. Eine Schülermatrikelnummer wäre aber technisch vollständig unabhängig und mit anderen Verwaltungsbereichen inkompatibel. (seb, derStandard.at, 27.1.2010)