Der mutmaßliche Brandanschlag auf ein Klagenfurter Asylheim im Juni 2008, bei dem der Asylwerber Alex Oppong ums Leben kam und mindestens zehn andere Flüchtlinge verletzt wurden, wird ein strafrechtliches Nachspiel haben. Das berichtet die Wiener Stadtzeitung "Falter". Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt klagt demnach den obersten Flüchtlingsbeamten des Landes Kärnten, Gernot Steiner, sowie den Betreiber des Heimes, Dieter R. wegen "Gefährdung der körperlichen Sicherheit", Paragraph 89 Strafgesetzbuch, an. 

"Gefahr für Leib und Leben"

Die Kärntner Polizei schloss unmittelbar nach dem Brand einen Anschlag oder Brandstiftung als Grund aus und handelte sich so Kritik wegen Voreingenommenheit ein. Der gerichtlich bestellte Brandsachverständige Thomas Schuster-Szentmiklosi ging in seinem Gutachten nämlich davon aus, dass der Brand mutwillig gelegt wurde.

Jetzt heißt es im Strafantrag, der Flüchtlingsbeamte Steiner und der Heimbetreiber hätten "fahrlässig eine Gefahr für Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen herbeigeführt" und dadurch den Tod eines Flüchtlings verursacht. Staatsanwalt Christof Pollak wirft Regierungsrat Steiner laut Strafantrag vor, "als Leiter des Flüchtlingsreferates des Landes Kärnten jedwede Überprüfung und Überwachung der Einhaltung vertraglicher, sowie gesetzlicher, gewerberechtlicher, bau- und feuerpolizeilicher Vorschriften" unterlassen zu haben.

Auch der Betreiber des Heimes, der Klagenfurter Bauunternehmer Dieter R., wird angeklagt, weil er es "unterließ, das Gebäude mit geeigneten brandschutztechnischen Vorkehrungen" auszustatten. Die Staatsanwaltschaft rügt, dass es im Flüchtlingsheim keinerlei Fluchtwege gegeben habe. Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.  (red, derStandard.at, 27.1.2010)