Wien - Der Einsatz für Kinderrechte ist auch ein zentrales Thema der Väterrechtsbewegung. Der Verein Vaterverbot etwa macht sich auf seiner Website für die "vollständige Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes" stark. Insbesondere natürlich für jene Passagen, die auch den um Obsorge- und Besuchsrechte kämpfenden Vätern zupass kommen.

Martin Stiglmayr, der Obmann des Vereins "Väter ohne Rechte", sagt im Standard-Gespräch: "Wir wollen natürlich auch Väterrechte haben", aber die bereits breit diskutierten Kinderrechte seien eine Art "Türöffner", ein "Aufhänger", mit dem die Interessen der Väter am ehesten durchgesetzt werden könnten.

Wobei die verfassungsrechtliche Gewährleistung von Kinderrechten für die Väterrechtler nur "ein erster Schritt" ist: "In der ersten Instanz nutzt uns das gar nichts. Und bis wir bei der dritten Instanz sind, vergehen Jahre", plädiert Stiglmayr für einfachgesetzliche Änderungen.

Sanktionen bei Kindesentzug

Er wünscht sich etwa "Sanktionen für den obsorgenden Elternteil", wenn dieser den Besuchsrechten des anderen Elternteiles nicht nachkommt. Und er schildert seinen eigenen Fall als Vater zweier Kinder: Zwar habe er alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag das Besuchsrecht, habe aber im Vorjahr eines der Kinder gar nicht, das andere nur teilweise zu sehen bekommen. Seinen Angaben nach ein kalter Kindesentzug, bei dem die Mutter eine Krankheit der Kinder nur vorgetäuscht habe.

"Wohin sollen die Kinder da gehen, wohin sollen sie sich wenden?", fragt Stiglmayr. Und er hofft auf eine eindeutige Antwort in Form von Kinderrechten. Damit das "riesige Machtvolumen des obsorgeberechtigten Elternteils durchbrochen wird".

In Artikel 9 der Menschenrechtskonvention heißt es zum Thema Besuchsrecht: "Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes (...) regelmäßige persönliche Beziehungen (...) zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit das nicht dem Wohl des Kindes widerspricht." (kmo/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.1. 2010)