New York - Ein US-Gericht hat Klagen gegen zwei Rating-Agenturen wegen irreführender Bewertung von hypothekenbesicherten Wertpapieren zurückgewiesen. Die Kläger hatten den Agenturen Moody's sowie Standard & Poor's einen Interessenkonflikt vorgeworfen, weil sie diese Anlageformen nicht nur mit attraktiven Bonitätsnoten ausgestattet, sondern auch miterfunden hätten.

Der Fall ist Teil der Abwicklung der bankrotten Investmentbank Lehman Brothers und betrifft eine Tranche von Papieren, deren Nennwert sich auf 96 Mrd. Dollar (68 Mrd. Euro) beläuft. Das Urteil könnte damit zu einem Präzedenzfall werden. Die Begründung wurde noch nicht veröffentlicht.

Der Markt der Rating-Agenturen wird von den drei US-Agenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch beherrscht. Sie stehen im Ruf, zu nachsichtig bei der Vergabe der Ratings gewesen zu sein, etwa im Zuge der Krise am US-Immobilienmarkt. Moody's und Co gelten vielen Experten deshalb als Mitverursacher der daraus entstandenen Finanzkrise. Gesetze für mehr Transparenz sollen jetzt dazu beitragen, solche Risiken für die Zukunft auszuschalten.

In Deutschland soll zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Aufsicht über die Rating-Agenturen übernehmen, ihre Rechenmethoden überprüfen und über die Trennung von Bewertung und Beratung wachen. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 200.000 Euro fällig. Im Rahmen der neuen europäischen Aufsichtsstrukturen soll die Überwachung 2011 dann auf die neue Wertpapieraufsichtsbehörde (Esma) übergehen.

Experten befürchten, dass die neuen Transparenzregeln nicht weit genug gehen. Ihr Argument: Die Rating-Agenturen werden von denen bezahlt, die sie prüfen sollen. Das führe zwangsläufig zu Abhängigkeiten.

Lösen lasse sich dieses Problem nur, wenn nicht der Auftraggeber für das Rating bezahle, sondern der Käufer der zu bewertenden Wertpapiere. (Reuters, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.01.2010)