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Engagiertes Medieninteresse bei der Dopingverhandlung gegen Skilanglauf-Olympiasieger Christian Hoffmann, die Verhandlung wurde nach über zehn Stunden vertagt.

Foto: AP Photo/Ronald Zak

Wien - Die Verhandlung gegen den Skilanglauf-Olympiasieger Christian Hoffmann vor der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) hat am Mittwoch auch nach zehnstündiger Dauer kein Ergebnis gebracht. Der Sitzungs-"Marathon" endete nach 21.00 Uhr vorerst ohne Urteil gegen den 35-jährigen Oberösterreicher, der wegen des Verdachts eines Dopingvergehens am 31. Dezember 2009 suspendiert worden war. Ein neuer Termin wurde noch nicht festgelegt.

Hoffmann, der sich wegen der Suspendierung um die Chance einer Olympia-Qualifikation für Vancouver gebracht sah, hatte seine Karriere noch am Silvestertag 2009 für beendet erklärt. Er wollte sich am Mittwoch selbst nicht zu dem Verfahren äußern.

Zu der Verhandlung am NADA-Sitz in Wien erschienen die von seinem Anwalt Hans-Moritz Pott nominierten Zeugen Walter Mayer und Stefan Matschiner nicht. Anwesend waren hingegen vor der fünfköpfigen Kommission unter Vorsitz des Anwalts Gernot Schaar zwei Mitglieder der SoKo Doping, die nach Angaben von Pott allerdings nicht von der Amtsverschwiegenheitspflicht entbunden waren. Befragt wurden zwei Frauen, die vor den Behörden angegeben hatten, sie hätten Hoffmann an einem bestimmten Tag in jenes Haus gehen sehen, das später als Standort einer Blutzentrifuge eruiert wurde. Hoffmann hat nach Angaben seines Anwalts allerdings nachgewiesen, dass er zu drei genannten Terminen gar nicht in Linz gewesen sein konnte.

Anwalt Pott, der sich Akteneinsicht betreffend aufgefundene DNA-Spuren erhofft, will danach entscheiden, ob er weitere Beweisanträge stellt. Schaar erklärte, dass die beteiligten Parteien alle Akten erhalten hätten, die auch der Rechtskommission vorliegen.

Der Kommissionvorsitzende erklärte die Vertagung damit, dass sich einige Zeugen entschuldigt hätten, zudem seien noch weitere Anträge abzuarbeiten. "Der persönliche Eindruck der Zeugen vor der Kommission ist für die Urteilsfindung wichtig", erklärte der Jurist nach der bisher längsten Sitzungsdauer seiner Tätigkeit im Rahmen der NADA. Verfahren, bei denen kein positiver Test zugrunde liege, seien inhaltlich aufwendiger, sagte Schaar. (APA)