Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat wieder einmal eine Entscheidung des Asylgerichtshofes (AsylGH) wegen mangelhafter Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Asylgründen aufgehoben. Konkret ging es um drohende Zwangsverheiratung und Beschneidung.
Eine junge Frau aus Guinea hatte 2004 nach illegaler Einreise Asyl in Österreich beantragt. Dieses wurde ihr vom BAA verwehrt, gleichzeitig wurde aber die Abschiebung für nicht zulässig erachtet. Die Frau erhob daraufhin Beschwerde gegen die Abweisung des Asylantrages. Der AsylGH wies sie ohne mündliche Verhandlung ab, ohne sich mit der aus den Verfahrensakten ersichtliche Drohung der Zwangsverheiratung und Beschneidung auseinanderzusetzen. Damit habe der AsylGH gegen das Recht der Beschwerdeführerin auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verstoßen, befand der VfGH und hob die Entscheidung auf.
Das Bundesasylamt (BAA) hat das Vorbringen für glaubwürdig erachtet, der Asylgerichtshof hat es aber überhaupt nicht geprüft - obwohl es entscheidungswesentlich sein könnte, stellte der VfGH fest. (APA)