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Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat der Schweizer Großbank die Herausgabe von Kundendaten an die USA untersagt.

Foto: Reuters/Buholzer

Zürich - Die Schweizer UBS soll vor dem Dilemma bewahrt werden, unter Umständen entweder Schweizer oder US-Recht brechen zu müssen, wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte. Zudem sollten nachteilige Folgen für andere Schweizer Banken und die Wirtschaft des Landes abgewendet werden. UBS begrüßte die Pläne der Regierung und will "die Suche nach einer Lösung nach Kräften unterstützen".

Die Regierung hat sich zu den Gesprächen entschlossen, nachdem das Schweizer Bundesverwaltungsgericht der UBS die Herausgabe von Kundendaten an die USA untersagt hatte. Damit wird ein Abkommen konterkariert, in dem die Schweiz sich verpflichtet hat, rund 4500 amerikanische UBS-Kundenakten zu prüfen und bei Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung an die USA weiterzugeben. Das Gericht untersagte die Preisgabe der Namen von etwa 4200 reichen Amerikanern unter Berufung auf das Schweizer Bankgeheimnis.

Ruhende Zivilklage

Widmer-Schlumpf zufolge besteht nun das Risiko, dass die USA eine derzeit ruhende Zivilklage gegen UBS wieder aufnehmen. Die Bank müsste dann damit rechnen, von einem US-Gericht zur Herausgabe der Daten verurteilt zu werden. UBS stünde in diesem Fall vor dem Dilemma, entweder Schweizer Recht zu brechen oder ein US-Urteil zu missachten. Die Ministerin sagte, man könne die UBS nicht sich selbst überlassen, auch wenn die früheren Verantwortlichen der Bank schwere Fehler gemacht hätten.

Anders als bei den Verhandlungen im vergangenen Sommer will die Schweiz nicht ganz ohne eigene Forderungen in die neue Gesprächsrunde gehen. Die Schweiz möchte nach den Worten von Widmer-Schlumpf Informationen über das Ergebnis der amerikanischen Steueramnestie von vergangenen Jahr. Seinerzeit haben sich nach US-Angaben knapp 15.000 Amerikaner mit Konten im Ausland selbst angezeigt. Wenn darunter 10.000 UBS-Kunden wären, wären UBS und die Schweiz einen Teil des Problems los. Artikel 3 des Steuervergleichs besagt nämlich, dass der IRS seine Klage gegen UBS endgültig zurückziehen muss, wenn "aus irgendeiner Quelle" die Namen von 10.000 UBS-Kunden eingegangen sind. UBS wäre dann aus der Schusslinie.

Bislang habe es der IRS nicht geschafft, alle 14.700 Selbstanzeigen auszuwerten, erklärte die Justizministerin. "Wir beharren aber auf diesen Informationen", betonte sie. Dann wäre das Problem der 4200 UBS-Kunden zwar noch nicht gelöst, aber die Schweizer Seite hofft auf irgendeine Einigung, zumal die Amerikaner bisher auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts "sehr gemäßigt und sehr zurückhaltend" reagiert hätten. "Wir werden die Verhandlungen sehr intensiv führen, und zwar vor Ort und nicht am Telefon", sagte Widmer-Schlumpf.

Parlamentsbescheid als Plan B

Für den Fall, dass die Gespräche zu keinem Ergebnis führen, hat die Schweizer Regierung bereits eine zweite Linie aufgebaut. Dann will sie das Vergleichsabkommen mit den USA nachträglich dem Parlament zur Genehmigung vorlegen. Das Abkommen würde dann über dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehen. Rechtsexperten halten dieses Vorgehen für möglich. Weniger sicher ist, ob das Parlament den Vertrag absegnen würde, und eine Volksabstimmung darüber wäre auch denkbar. So plädierte Christoph Blocher, der Vordenker der rechtkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) dafür, UBS die Suppe allein auslöffeln zu lassen. Notfalls müsse das amerikanische Geschäft der UBS vom Rest der Bank abgetrennt werden. (Reuters)