Aus den Apartmenthäusern von Manhattan ist er nicht mehr wegzudenken: Der Doorman, die treue und verlässliche Seele, die darüber wacht, dass das Haus in Schuss gehalten wird und kein unerwünschter Fremder Zutritt erhält.

Organisierte Einbrecherbanden hätten es vermutlich auch in Wien schwerer, wenn das Haus auch in der Urlaubszeit rund um die Uhr bewohnt ist. Reinigung und Schneeräumung wären bei einem Hausbesorger vielleicht etwas teurer aber besser als bei einem externen Unternehmen aufgehoben. Eine Ansprechperson im Haus kann sich auch in sonstigen Angelegenheiten (Regelung von Konflikten mit Mitbewohnern, Kommunikation mit der Verwaltung etc.) nützlich erweisen.

Allerdings gab es auch gute Gründe, das alte Hausbesorgergesetz abzuschaffen, weil es die Vertragsfreiheit der Eigentümer ungebührlich eingeschränkt und Missbrauch Tür und Tor geöffnet hat. Die Kündigung des Hausbesorgers und seiner Dienstwohnung war nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich, worüber vor dem Arbeitsgericht oft jahrelang prozessiert wurde. Nicht wenige haben das weidlich ausgenützt. Die Dienstwohnung wurde nicht selten als günstiger Zweitwohnsitz betrachtet. War der Hausbesorger krank, konnte er die Kosten für seinen Vertreter zusätzlich verrechnen. Der Vertreter war meist ein naher Angehöriger und die Krankenstände haben sich gehäuft.

Politische Patronage

Auch hat das Gesetz nicht unterschieden, ob es sich um ein von wenigen Miteigentümern oder von zahlreichen Mietern bewohntes Haus gehandelt hat. Wollten Wohnungseigentümer ihren Hausbesorger "loswerden", mussten sie sich entwürdigenden gerichtlichen Nachprüfungen, wie sie ihr Haus selbst putzen würden, unterziehen.

Wenn Bürgermeister Häupl Mitte Februar "seine" Bürger zu den Urnen ruft, um u. a. die "Stimmung" für eine legistische Wiederbelebung des Hausmeisters zu erkunden, sollte zudem auch nicht vergessen werden, dass der größte Vermieter in Wien die Stadt selbst ist. Sie hätte das größte Interesse, auch in diesem Bereich politische Patronage zu betreiben und ihre Parteigänger mit günstigen Dienstwohnungen zu versorgen - auf Kosten der Mieter. Über vernünftige rechtliche Rahmenbedingungen und Anreize für die Einrichtung eines Hausbesorgers kann man diskutieren, aber eine Rückkehr zum missbrauchsanfälligen alten Hausbesorgergesetz wäre nicht wünschenswert. Die Regelungen müssten daher größtmögliche Vertragsfreiheit für die Eigentümer (kein Kündigungsschutz) sowie Mitsprache- und Kontrollrechte für Mieter bei der Auswahl vorsehen.(Alexander Hofmann, DER STANDARD Printausgabe 29.1.2010)