Brüssel - Der ÖGB und die Arbeiterkammer (AK) beklagen Hürden für die berufliche Mobilität von Arbeitnehmern in Österreich durch Konkurrenzklauseln und Rückersatzforderungen für Schulungskosten. Wie der Leitende Sekretär im ÖGB, Bernhard Achitz, am Freitag in Brüssel sagte, seien derartige Hürden in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Staaten "extrem groß".

Die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer verweisen darauf, dass Unternehmen in den meisten anderen europäischen Ländern für Konkurrenzklauseln auch bezahlen müssten, wenn diese dem Arbeitgeber Berufsbeschränkungen - etwa bis zu einem Jahr - auferlegen. "In Österreich ist dies umsonst", kritisierte der Bereichsleiter Soziales von der AK Wien, Hans Trenner. In Deutschland müsse der Arbeitgeber eine Entschädigung von zumindest einem halben Monatsgehalt zusichern, in Slowenien das gesamte Monatsgehalt, in der Slowakei seien Konkurrenzklauseln schlichtweg verboten.

Unter Druck

Nach Angaben von Trenner würden viele Firmen mit derartigen Klauseln eher "Druck machen", um den Arbeitnehmer zu binden, als Interessen in der Marktbearbeitung verfolgen. Praktiziert würden solche Vertragsklauseln in einem breiten Feld von Branchen. Auch ein Fall einer Verkäuferin in einem Sexshop sei bereits aufgetaucht, sagte der AK-Experte.

Auch die Rückerstattungsverpflichtungen für Ausbildungskosten müssten in Österreich stärker beschränkt werden, forderte Achitz. In Österreich könnten solche Forderungen von den Unternehmen fünf Jahre lang, in besonderen Fällen sogar acht Jahre lang, an den Arbeitnehmer gestellt werden. Für die maximale Ausbildungszeit gebe es überhaupt keine Regelung. In Deutschland sei die Bindungsfrist auf maximal sechs Monate beschränkt, die in Rechnung gestellte Ausbildung dürfe dort ein Monat nicht überschreiten.

Achitz verlangt auch hier eine Änderung der Rechtslage in Österreich. Demnach sollte nur echte Berufsausbildung rückerstattungspflichtig sein, nicht Produkteinschulungen oder Kundentrainings. Die Bindungsfristen müsste möglichst kurz angesetzt werden, die Ausbildung sollte für den Einzelfall, und nicht pauschal vereinbart werden, verlangte der ÖGB-Sekretär.

Beratungsbedarf

Nach Angaben von Trenner suchen jedes Jahr im Raum Wien 500 bis 600 Personen Rechtsberatung bei der AK wegen derartiger Vertragsklauseln, nur 20 bis 30 würden aber mit Rechtsschutz in einen Prozess gegen den Arbeitgeber ziehen. Achitz und Trenner schlossen nicht aus, dass solche Klauseln auch einmal den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen könnten, wenn ein Gericht einen grenzüberschreitenden Fall dorthin verweise. Bis es dazu komme, sei es aber "ein steiniger Weg". Die Klauseln könnten nämlich nicht als Diskriminierung beanstandet werden, sondern allenfalls über die Grundrechtsschiene, sagte Achitz. Dennoch sei dies ein europäisches Thema, da die Freizügigkeit der Arbeitnehmer behindert werde. (APA)