In Deutschland wurde eine 29-jährige Nutzerin zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, weil sie ihren Ex-Freund und dessen Freundin auf studiVZ ausspioniert hatte. Laut heise habe sie das offene WLAN ihres Nachbarn genutzt, was das Gericht ebenfalls als Straftat gewertet habe.
Vertrauen erschlichen
Demnach habe die Frau drei Accounts mit Scheinidentitäten auf dem Studentenportal angelegt und so Kontakt zur neuen Freundin ihres ehemaligen Lebensgefährten und zu ihrem Ex-Freund aufgenommen. Sie haben das Vertrauen beider erschlichen und ihren Ex-Freund schließlich sogar dazu gebracht, die Frau zu verlassen und wegen angeblicher Sachbeschädigung an seinem Auto anzuzeigen.
Offenes WLAN genutzt
Die Beschuldigte sei zum Tatzeitpunkt jedoch auf Urlaub gewesen. Die Behörden hätten daraufhin den Inhaber des Internet-Anschlusses ausfindig gemacht, über den die studiVZ-Konten angelegt und E-Mails verschickt worden seien. Dieser sei mit den Taten jedoch nicht in Verbindung gestanden, sondern habe nur ein offenes WLAN betrieben. Die Ermittler hätten daraufhin die Nachbarin als Täterin identifiziert, sie habe laut Bericht auch sofort ein Geständnis abgelegt. "Juristisch bemerkenswert ist an der Entscheidung vor allem die Verurteilung wegen der Nutzung eines offenen WLANs", merkt heise an. Das Gericht habe die Nutzung eines offenen WLANs offenbar als unbefugte Nutzung eingestuft. (red)