Der Steuerhinterziehungs-Streit zwischen der Schweiz, der Großbank UBS und den USA geht in eine weitere Runde. Die Schweizer Regierung kündigte an, in Washington erneut über die Auslieferung der Bankdaten amerikanischer Steuerhinterzieher an die USA verhandeln zu wollen.
Vor kurzem hatte das Schweizer Bundesverwaltungs-Gericht das laufende Amtshilfeverfahren gestoppt, mit dem die Schweiz die Daten von 4200 UBS-Bankkunden an die US-Steuerbehörde IRS ausliefern wollte. Die Herausgabe dieser Daten hatte die Schweiz den USA im August zugesagt, um zu verhindern, dass UBS in den USA vor Gericht gestellt wird.
Amtshilfe nur bei Betrugsdelikt
Entscheidend dabei: Es handelt sich bei den fraglichen UBS-Kontoinhabern nicht nur um Steuerbetrüger, sondern auch um solche Kunden, die "nur" Steuerhinterziehung in großem Stil begangen hatten. Dass auch deren Daten ausgeliefert werden sollen, ließ das Bundesverwaltungs-Gericht nicht gelten: Laut geltendem Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den USA sei Amtshilfe nur bei Betrug möglich, nicht aber bei Steuerhinterziehung. Erst im neuen DBA, das aber noch nicht in Kraft ist, wird die Unterscheidung aufgehoben.
Die Rechtslage ist verworren: Eine vorzeitige Anwendung des neuen DBA oder eine nachträgliche Genehmigung des Amtshilfe-Abkommens durch das Parlament wären rechtsstaatlich heikel. Das Abkommen auszusetzen, die Daten nicht zu liefern, würde bedeuten, dass die UBS in den USA vor Gericht gestellt würde.
Immer lauter werden aber die Warnrufe, der Staat dürfe nicht erneut für UBS die Kastanien aus dem Feuer holen. Geht es nach Ex-Justizminister Christoph Blocher von der SVP, müsse die Bank die Daten selber liefern - auch wenn sie sich damit nach Schweizer Recht strafbar machen würde. Was für UBS-Präsident Kaspar Villiger nicht in Frage kommt. Für viele gibt es aus dem Dilemma längerfristig nur einen Ausweg: "Es braucht eine neue Rechtsgrundlage für den Finanzplatz Schweiz", wie etwa SP-Chef Levrat fordert. (Klaus Bonanomi aus Bern, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 30./31.1.2010)