Darf der Staat widerrechtlich erlangte Daten in einem Prozess nutzen? Das hängt davon ab, ob ein Beweisverwertungsverbot besteht. Erste Entscheidungen dazu ergingen inDeutschland im Zuge der 2008 bekannt gewordenen "Liechtensteinaffäre. Der Bundesnachrichtendienst kaufte gestohlene Daten von Kunden der Liechtensteiner LGT-Bank. Im ersten Strafverfahren entschied ein Bochumer Gericht, dass die Daten verwertbar sind. Die ursprüngliche Straftat (Datenklau) habe eine Privatperson begangen, der Staat nutze das Material nur "nachgelagert".

Dies mache ein Strafverfahren nicht unrechtmäßig, weil das Gesetz kein explizites Beweisverwertungsverbot für diesen Fall vorsehe. Auch in Österreich gibt es anders als in den USA nur wenige solcher Verbote. Untersagt ist etwa die Verwertung von Beweisen aus einer rechtswidrigenTelefonüberwachung. (szi, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 02.02.2010)