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Wien - Betreiber von Windkraftanlagen erhalten mit der heute, Dienstag, in Kraft tretenden neuen Ökostrom-Verordnung für den von ihnen produzierten Strom deutlich mehr Geld. Die Einspeisetarife für Windkraft steigen um 29 Prozent von bisher 7,53 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 9,7 Cent. Dies geht aus der neuen Ökostrom-Tarifverordnung hervor, auf die sich Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und das Umweltministerium geeinigt haben.

"Mit den neuen Tarifen liefern wir wichtige Anreize für Investitionen in Ökostrom-Technologien", sagte Mitterlehner am Dienstag in einer Pressemitteilung. Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf haben sich demnach nur die Windkraft-Tarife geändert. Die deutliche Erhöhung wird damit begründet, dass Wind in Österreich nach der Wasserkraft das größte Potenzial für erneuerbare Stromproduktion aufweise.

Bei der Photovoltaik werde erstmals ein Schwerpunkt auf gebäudeintegrierte Projekte gelegt, die energiewirtschaftlich sinnvoller seien als Anlagen auf Freiflächen, heißt es weiter. Bei solchen Solarstrom-Projekten mit einer Spitzenleistung zwischen 5 und 20 Kilowatt wird die Kilowattstunde mit 38 Cent gefördert, für größere Anlagen gibt es 33 Cent pro kWh. Für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen mit einer Leistung zwischen 5 und 20 Kilowatt liegt der Tarif bei 35 Cent pro kWh, darüber gibt es 25 Cent pro kWh. Die Tarifvorschläge wurden wegen des starken Preisverfalls bei Solarzellen leicht reduziert.

Sieben statt vier Klassen

Bei der Biomasse (z.B. Hackschnitzel- und Pellets-Anlagen) gibt es künftig sieben statt vier Klassen, um die vielen verschiedenen Leistungsstärken der Anlagen stärker zu berücksichtigen. Die Einspeisetarife liegen je nach Anlagengröße zwischen zehn und 14,98 Cent pro kWh. Hier werden aber noch weitere Verbesserungen für Investoren im Rahmen der neuen Energiestrategie diskutiert, so das Ministerium.

Bei Biogas werden die Tarifklassen von fünf auf drei reduziert. Künftig liegen die Tarife je nach Anlagengröße zwischen 13 und 18,5 Cent pro kWh. Zudem wird aber ein beträchtlicher Teil der neuen Biogas-Anlagen von einem Bonus über zwei Cent pro kWh für die Nutzung von Abwärme profitieren, der schon im Ökostromgesetz festgelegt ist. Zusätzlich erhalten bestehende Biogas-Anlagen einen Rohstoffzuschlag von drei Cent je kWh, der inzwischen über die neue Rohstoffzuschlags-Verordnung des Wirtschaftsministeriums geregelt wurde.

Für neue Projekte gilt der deutlich erhöhte Ökostrom-Förderdeckel. Statt bisher 17 Millionen stehen heuer 21 Millionen Euro bereit, die nach dem Prinzip "first come, first serve" von der Ökostrom-Abwicklungsstelle ÖMAG vergeben werden. Die Tarifverordnung tritt rückwirkend mit 20. Oktober 2009 in Kraft. (APA)