Keine Tötungsabsicht, sondern ein unglücklicher Unfall soll laut Verteidigung für den Tod einer 42-jährigen Rechtspflegerin am Bezirksgericht Hollabrunn Mitte Dezember verantwortlich sein. Der verdächtige 57-Jährige habe weder die Richterin, die er eigentlich aufsuchen wollte, noch sein Opfer, das ihm dabei in die Quere kam, wirklich umbringen wollen, sagte Christine Lanschützer, Anwältin des Mannes.

Der tödliche Schuss auf die 42-Jährige soll keine Absicht, sondern eher ein Unfall gewesen sein. Der Widerstand beim Abdrücken einer Waffe sei "ganz, ganz gering", so die Verteidigerin. Der 57-Jährige sei im Umgang mit Waffen auch sehr ungeübt - ein "nervöses Zucken" mit dem Finger im Zustand der Erregung sei da schon ausreichend, um einen Schuss zu lösen.

Die Verfassung des mutmaßlichen Täters zur Tatzeit ist laut einem Bericht der Tageszeitung "Österreich" (Dienstagsausgabe) auch die Hauptstrategie der Verteidigung: Lanschützer plädiert auf die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach Paragraf 287 im StGB. Ihr Mandat habe fünf Stunden nach der Tat noch 2,26 Promille Alkohol im Blut gehabt und sei daher kaum zurechnungsfähig gewesen. Er soll außerdem "enorme Erinnerungslücken" aufweisen.

Alkohol und Schutzbehauptung

Auch die Polizei habe laut Lanschützer gegenüber Medien angegeben, dass die Einvernahme durch die Alkoholisierung des Verdächtigen schwierig war. Die Befragung hätte erst nach einem Alkoholtest und der Ausnüchterung stattfinden dürfen, der 57-Jährige sei nicht vernehmungsfähig gewesen, kritisierte sie. Strafrechtlich vorwerfen könne man dem Mann, dass er sich überhaupt in einen solchen Rauschzustand gebracht hat - die Höchststrafe dafür wären drei Jahre Haft.

Für Kristina Köck, Anwältin der Opferfamilie, ist das eine reine Schutzbehauptung. Ein Gutachten werde bestätigen, dass der 57-Jährige sehr wohl zurechnungsfähig gewesen sei, kündigte sie an. "Der Täter war an Alkohol gewöhnt", betonte sie - sonst hätte er wohl kaum die 35-minütige Autofahrt von Maissau nach Hollabrunn unbeschadet überstehen können. Wäre der Mann wirklich so betrunken gewesen, hätte die Polizei die Einvernahme in einer so heiklen Angelegenheit auch sicher nicht durchgeführt, versicherte sie.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wollte das nicht kommentieren und verwies auf das laufende Verfahren. Es stehe der Verteidigerin frei, welche Strategie sie wähle, so Sprecher Friedrich Köhl, ermittelt werde jedenfalls nach wie vor wegen Mordes.

Haus als Geschenk

Dass der Verdächtige angeboten habe, der Opferfamilie sein Haus zu schenken, kommt für Köck "nicht infrage". Das Angebot sei außerdem eine Farce, weil sie sich das Gebäude bereits am Tag des Begräbnisses mit einer einstweiligen Verfügung gesichert habe. Auch wenn der Familie anstelle des Hauses der Erlös aus dessen Verkauf als Schadenersatz angeboten wurde, werde man beim Prozess sicher weitere Ansprüche stellen. Der Mann der 42-Jährigen habe auch schon eine Klage auf psychisches Schmerzensgeld eingebracht, berichtete sie. (APA)