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Das bilaterale Luftverkehrsabkommen gilt als internationales Abkommen unbefristet und kann von beiden Seiten mit 12-monatiger Frist gekündigt werden.

Foto: Reuters/Kopczynski

Wien - Die AUA will den Streit um Landerechte in Russland nicht durch die Abgabe einzelner Slots an den Konkurrenten Niki Lauda lösen. Dies wäre "absurd" und ein "Kuhhandel", sagte Unternehmenssprecher Martin Hehemann am Dienstag. Derzeit versuche die österreichische Seite die russische zu überzeugen, dass die AUA im Sinne des bilateralen Luftfahrtabkommmens nach der Übernahme durch die Lufthansa weiter eine "österreichische Airline" ist. Dies sei eine reine Rechtsfrage und könne nicht durch die Abgabe von Slots an Niki geklärt werden, argumentiert Hehemann.

Die AUA ist zuversichtlich, dass die Stiftungskonstruktion, in die die AUA ausgelagert wurde, von Russland letztlich als "österreichische" Eigentümerschaft akzeptiert wird. Bei Swiss und AirFrance/KLM seien ähnliche Lösungen anstandslos angenommen worden. Dazu kommt, dass die EU-Kommission ohnehin verlangt, dass Russland mittelfristig alle EU-Eigentümer gleich behandelt. In absehbarer Zeit muss es daher gleichgültig sein, ob die AUA-Eigentümer Österreicher oder andere EU-Bürger sind.

Bilaterales Abkommen

Das bilaterale Luftverkehrsabkommen gilt als internationales Abkommen unbefristet und kann von beiden Seiten mit 12-monatiger Frist gekündigt werden, erläuterten Experten. Die Landerechte werden darin der Republik Österreich gewährt, die ihrerseits nach einer Ausschreibung entscheidet, welche Fluglinien die Rechte ausüben dürfen. Einziges Kriterium, nach dem Russland Einspruch erheben darf: Die nominierten Fluglinien müssen mehrheitlich in österreichischem Eigentum stehen bzw. von Österreichern kontrolliert werden.

Wird dies für eine Fluglinie bestritten, könnte Russland dieser Airline die Landung verweigern - konkret also der AUA -, nicht aber anderen österreichischen Carriern wie Niki. Die Experten wundern sich daher auch, wogegen Niki klagen will, sollte es zwischen Österreich und Russland zu keiner Einigung kommen. Nach derzeitiger Aufteilung fliegen AUA 21 Mal und Niki 7 Mal pro Woche nach Moskau, alle anderen Russland-Flüge bedient die AUA. Im Gegenzug dürfen Aeroflot 21 Mal und Transaero - mit der die AUA unter Code-Sharing fliegt - 7 Mal pro Woche in Österreich landen.

Aufteilung Angelegenheit Österreichs

"Ungewöhnlich" ist es laut Expertenangaben, dass die russische Seite in der zweiten Verhandlungsrunde am 25. Jänner laut über eine Verschiebung der Landerechte - angeblich von einem Flug - von AUA zu Niki nachgedacht hat. Denn diese Aufteilung ist Angelegenheit der Österreicher. Außerdem müsste jede Neuverteilung ausgeschrieben werden. Rein juristisch sei es auch nicht nachvollziehbar, warum die Abgabe eines Landerechts von der AUA an Niki diesen Carrier plötzlich zu einem österreichischen Unternehmen machen soll.

Spitzenvertreter von Flyniki sollen sich zu beiden Verhandlungsrunden in Moskau eingefunden haben, obwohl sie von der österreichischen Seite dazu nicht eingeladen worden waren. An der ersten Runde konnten sie dann, wie auch Vertreter der AUA und russischer Fluglinien, teilnehmen. An der zweiten Runde nahmen nur Behörden teil, die Luftfahrtunternehmen wurden ausgeschlossen. Auch ist mit Stirnrunzeln aufgenommen worden, dass die russische Seite, zusätzlich zu einer russischen Expertise, mit einem Gutachten argumentiert, das von Niki in Auftrag gegeben worden sein soll. Das Lobbying von Lauda sei offenbar sehr intensiv und die russische Behörde an dem Fall ungewöhnlich interessiert - noch dazu wo Russland bisher eher versucht habe, Billigflieger als Konkurrenten ihrer eigenen Airlines fernzuhalten.

Genehmigung bis Ende März

Die Landerechte der AUA in Russland sind derzeit bis zum Ende des Winterflugplans, also bis Ende März, genehmigt. In den nächsten Wochen wird der Sommerflugplan eingereicht, üblicherweise ein Routinevorgang. Aber für die AUA sollen die österreichischen Behörden bis zum 25. Februar noch Informationen über das österreichische Eigentumsrecht nachreichen, um die Landerechte der AUA im Rahmen des bilateralen Abkommens abzusichern. Sollte es da nicht gelingen, die russische Seite vom österreichischen Kern der AUA zu überzeugen, wird es wohl vor Ende März noch eine Verhandlungsrunde geben.

Im Extremfall würde Russland der AUA die Landung verweigern. Ihre Rechte müssten neu ausgeschrieben werden, was dazu führen würde, dass die Slots einige Monate lang ungenutzt blieben. Und Österreich müsste sich überlegen, ob es das Luftfahrtabkommen kündigt, was wieder - sollte es nicht dann doch zu einer gütlichen Einigung kommen - nach weiteren zwölf Monaten dazu führen könnte, dass der bilaterale Flugverkehr zwischen Österreich und Russland zum Erliegen kommt. Angesichts der guten Beziehungen der beiden Länder ein sehr unrealistisches Szenario, sind sich die Experten einig.(APA)