Wiener Neustadt - Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, unter deren Federführung über Jahre hinweg gegen mehr als 40 Tierschützer ermittelt wurde, hat dieser Tage das Verfahren gegen 28 Aktivisten eingestellt. Das bestätigte Behördensprecher Erich Habitzl am Freitag der APA. Während sich 13 Tierschützer ab 2. März unter anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation in Landesgericht Wiener Neustadt verantworten müssen, wird gegen die anderen Aktivisten "aus Beweisgründen" nicht weiter strafrechtlich vorgegangen, sagte Habitzl.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) rügte in diesem Zusammenhang die ermittelnde Sonderkommission (Soko) und das Innenministerium, das im Jahr 2008 gegen insgesamt 267 Verdächtige optische oder akustische Überwachungsmaßnahmen angeordnet hätte. In 30 Wohnungen und acht Tierschutzbüros wurden laut VGT-Obmann Martin Balluch Hausdurchsuchungen durchgeführt und die Infrastruktur einiger Vereine über Jahre hinweg lahmgelegt.

Dabei habe sich jetzt herausgestellt, dass von angeblich über 200 begangenen Straftaten "keine einzige mehr übrig" sei, so Balluch am Freitag in einer Presseaussendung. Der VGT-Obmann wünscht sich nun vom Innenministerium "eine Wiedergutmachung oder wenigstens eine öffentliche Richtigstellung" für die jahrelange Verfolgung offensichtlich schuldloser Personen.

Die Verfahrenseinstellung gegen 28 Tierschützer zeige, "dass in diesem Fall der Rechtsstaat funktioniert hat", kommentierte der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, die aktuellen Entwicklungen. Dessen ungeachtet bleibe der sogenannte Mafia-Paragraf 278 a Strafgesetzbuch "weiter hochproblematisch", weil er gegen unliebsame Organisationen und NGOs "als Ermittlungsparagraf missbraucht" werden könnte. Daher verlangte Steinhauser vom Gesetzgeber einmal mehr, diese Bestimmung zu reformieren. (APA)