Zurück zum Start! Diese unmissverständliche Hausaufgabe hat das deutsche Höchstgericht der deutschen Regierung aufgetragen. Diese muss nun die Leistungen für Langzeitarbeitslose und deren Kinder noch einmal berechnen. Und das ist auch gut so.

Hartz IV, die vom sozialdemokratischen Bundeskanzler Gerhard Schröder initiierte Sozialreform, ist kein „totaler Murks", wie viele Sozialdemokraten und Linke noch heute behaupten. Die Richtung war die richtige: Der Staat darf Langzeitarbeitslose nicht nur fördern, er muss von ihnen auch etwas fordern - nämlich mehr Eigeninitiative.

Im Detail hakt es jedoch gewaltig, und der wundeste Punkt der Reform ist die Hilfe für bedürftige Kinder, für die Allerschwächsten der Gesellschaft also. Da haben Sozialdemokraten und Grüne, aber auch die Union (die ja im Bundesrat mitbestimmte) versagt. Bedarf und Bedürfnisse von Kindern wurden ignoriert, stattdessen einfach irgendwelche nicht nachvollziehbaren Berechnungen angestellt. In der Praxis bedeutet das für viele Kinder ein Leben in Armut: kein Schulausflug, kein Schwimmunterricht, sie werden immer mehr abgehängt.

Keine Frage: Für den Staat wird die Reparatur der Hartz-IV-Gesetze nicht billig. Aber sie ist bitter nötig, und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bieten eine neue Chance: Regierung wie Opposition müssen sich ausführlich damit beschäftigen, wie viel Menschenwürde wert ist.(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2.10.2010)