Überlastete Telefonleitungen bei "Neun Live" beschäftigen die Staatsanwaltschaft München. Es gehe darum, ob der Münchner Mitmach-Sender auch Telefongebühren berechnet, wenn der Anrufer nur ein Besetztzeichen hört, berichtet "Der Spiegel". Zuschauer hatten sich darüber beschwert, dass trotz Besetztzeichen Gebühren verrechnet wurden.

Laut den Nutzungsbestimmungen von "Neun Live" werden Anrufe nur dann mit 49 Cent berechnet, wenn sie entweder auf eine Bandansage gelenkt werden, die darüber informiert, dass der Anrufer leider kein Glück hatte oder der Anrufer auf einer Mailbox seinen Namen wegen Rückruf hinterlässt. Dass auch Gebühren fällig werden, wenn die Leitung belegt ist, bestreitet der Sender von Neun-Live-Chefin Christiane zu Salm. (red)