Graz - Aktive Sterbehilfe findet zunehmend Zustimmung, zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag der Med-Uni Graz. Demnach befürworteten mittlerweile 62 Prozent der Befragten, dass ein Arzt die Erlaubnis für aktive Sterbehilfe erhalten sollte, wenn die Hilfe vom unheilbar kranken Patienten gewünscht wird. Das sind um 13 Prozent mehr als noch im Jahr 2000, berichtete die Med-Uni Graz. Im Rahmen der Erhebung des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie wurden 1.000 Österreicher telefonisch befragt, wobei die Einstellung sowohl zur aktiven als auch zur passiven Sterbehilfe erhoben wurde. Eine differenzierte Diskussion darüber wünscht sich der Grazer Sozialmediziner Wolfgang Freidl.

Aktive und passive Sterbehilfe

In Österreich ist aktive Sterbehilfe verboten. Aktive Sterbehilfe bezeichnet die Möglichkeit, dass unheilbar Kranken und schwer leidenden Menschen der Wunsch zum Sterben erfüllt wird, indem ein Mittel verabreicht wird, das ihren Tod herbeiführt. Auch assistierter Suizid, sprich die Verordnung von Medikamenten, die todkranke Menschen selbst einnehmen, um damit ihren Tod herbeizuführen, ist gesetzlich nicht gestattet.

Männer häufiger für aktive Sterbehilfe

Es zeigte sich in der Umfrage, ein merklicher Stimmungswandel innerhalb der vergangenen zehn Jahre: 62 Prozent der Befragten (Zufallsstichprobe unter Österreichern ab 16 Jahren) befürworteten die aktive Herbeiführung des Todes auf Patientenwunsch. Männer treten mit 66 Prozent Pro-Stimmen etwas öfter für aktive Sterbehilfe ein als Frauen (58,5 Prozent). Bei vergleichbaren Befragungen des IMAS-Instituts in den Jahren 2000 und 2006 sprachen sich erst 49 Prozent dafür aus, hielten die Studienautoren Willibald Stronegger und Wolfgang Freidl fest.

Meinung hängt von konkreten Fällen ab

Bei einem Fallbeispiel der aktiven Sterbehilfe waren nur 58 Prozent dafür, dass der Arzt das Leben des Patienten auf dessen Wunsch hin beendet, betonte Freidl. "Hier zeigt sich, dass Aufklärung anhand von konkreten Fallbeispielen - auch wie es in den Ländern mit erlaubter aktiver Sterbehilfe wirklich zugeht - nottut", so der Grazer Sozialmediziner.

Erlaubt ist die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden (seit 2001), in Belgien (seit 2002) und Luxemburg (2009). Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung oder Verletzung (passive Sterbehilfe) ist in Österreich erlaubt. Wenn der Kranke also eine Behandlung ablehnt, muss der Arzt im Regelfall die Autorität des Patienten anerkennen und nach dessen Wunsch handeln. (APA)