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Stefan Petzner ist mit seiner Klage abgeblitzt: "Die Menschenwürde ist in meinem Fall ganz klar verletzt."

Fotos: APA/Schlager

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Das Buch von David Schalko habe den höchstpersönlichen Lebensbereich Petzners nicht verletzt, da es sich dabei um ein "fiktives Märchen" handle, so die Richterin.

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BZÖ-Generalsekretär Stefan Petzner ist am Freitag mit seiner Klage gegen die "Weiße Nacht" des TV-Machers und Autors David Schalko abgeblitzt. Das im Vorjahr im Czernin-Verlag erschienene Buch habe den höchstpersönlichen Lebensbereich Petzners nicht verletzt, da es sich dabei um ein "fiktives Märchen" handle. "Der Freiheit der Kunst war der Vorzug zu geben", stellte Richterin Katja Bruzek fest.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Stefan Petzner, der auf die Entscheidung empört reagierte, meldete umgehend volle Berufung an.

Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Richterin begründete dies mit der Erörterung des höchstpersönlichen Lebensbereichs des Klägers, was der Anwalt des Czernin-Verlags, Alfred Noll, nur unter Protest zur Kenntnis nahm: "Gerade ein solcher liegt hier nicht vor, weil es ja um den Protagonisten eines fiktiven Romans geht."

In diesem Fall hinter verschlossenen Türen zu verhandeln, sei "ein schwerer Verfahrensmangel" und "eine grobe Beeinträchtigung der Rechtsstaatlichkeit", gab Noll zu bedenken.

Petzner erkannte sich wieder

Die "Weiße Nacht" zeichnet das fiktive Liebesepos zweier Lebensmenschen nach, wobei sich Petzner, der das Buch "selbstverständlich gelesen hat", wie er auf erklärte, offenbar in einem Hauptdarsteller wiedererkannt hat. Die entsprechende Romanfigur trägt am linken Unterbauch eine Delfin-Tätowierung, liebt das Wort "Flocke" und schätzt die Farbe Türkis sehr.

Für Petzner stellt die "Weiße Nacht" eine öffentliche Bloßstellung seiner Person dar. Gemäß §7 Mediengesetz hatte er neben der Verurteilung des diese publizierenden Verlags auch eine finanzielle Entschädigung für die erlittene Kränkung beantragt.

Die Richterin wertete jedoch das Buch, das von "absurden Elementen" lebe, als "fantastische Erörterung". Der Inhalt des Romans sei "von der Realität abstrahiert". Der Autor setze sich mit den Stilmitteln der Fiktion "mit dem Phänomen eines kritiklosen Anschlusses an eine messianistische Führerfigur auseinander", begründete die Richterin ihren Freispruch.

"Bedenkliche Entwicklung"

Nach der Verhandlung beklagte Petzner vor zahlreichen Medienvertretern "eine sehr bedenkliche Entwicklung", wenn die Justiz unter Berufung auf die Freiheit der Kunst am Schalko-Buch keinen Anstoß nehme. "Die Menschenwürde ist in meinem Fall ganz klar verletzt. Ich verstehe nicht, dass man in Österreich einen Menschen mit einer Kampagne fertig machen kann, auch wenn er ein Politiker ist".

Keiner werde mehr in die Politik gehen, "wenn Politiker heute Freiwild sind", prophezeite der BZÖ-Generalsekretär. Eine abschließende "Wortspende" hatte Petzner auch für den - bei der Verhandlung ebenfalls anwesenden - Autor des inkriminierten Bandes übrig. "Herr Schalko sollte sich schämen, für das, was er aufführt", rief er diesem zu. (APA)