Wien - Das ORF-Gesetz bringt dem ORF ab heuer zweimal 50 und zweimal 30 Gebührenmillionen des Bundes extra. Bedingungen: mehr eigenproduzierte Filme/Serien, Kinofilmförderung, Radioorchester und "nachhaltiges" Sparen an Strukturen und Personal sowie mit neuer Infrastruktur. Die VP bestand darauf, dass Medienbehörde und Prüfkommission Sparziele vorab überprüfen. Reichen sie nicht, hat die Kommission das dem ORF nur "mitzuteilen". Erfüllt der ORF die eigenen Ziele nicht, kann die Behörde die extra Millionen kürzen dürfen. Im O-Ton:

"(14) Der Stiftungsrat hat die Maßnahmen, Indikatoren und Zielwerte nach Abs. 13 bis zum 31. Dezember jeden Jahres zu beschließen. Der Beschluss ist der Prüfungskommission (§ 40) unverzüglich zu übermitteln. Der Generaldirektor hat gleichzeitig mit der Übermittlung glaubhaft zu machen, dass die beschlossenen Maßnahmen, Indikatoren und Zielwerte geeignet sind, mittelfristig ein ausgeglichenes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sicherzustellen. Die Prüfungskommission hat den Beschluss des Stiftungsrates binnen vier Wochen auf die Erfüllung der Anforderungen nach diesem und dem vorstehenden Absatz zu überprüfen. Gelangt die Prüfungskommission zum Ergebnis, dass den Anforderungen entsprochen wird, hat sie dies in einem Prüfbericht der Regulierungsbehörde mitzuteilen. Wird den Anforderungen nach Auffassung der Prüfungskommission nicht entsprochen, ist dies dem Generaldirektor und dem Stiftungsrat begründet mitzuteilen. Ändern der Generaldirektor und der Stiftungsrat nachfolgend die Maßnahmen, Indikatoren und Zielwerte nach Abs. 13, ist der geänderte Beschluss des Stiftungsrates der Prüfungskommission bis spätestens 28. Februar zur neuerlichen Prüfung zu übermitteln. Die Prüfungskommission hat ihr abschließendes Prüfergebnis der Regulierungsbehörde zu übermitteln.

(15) Die Regulierungsbehörde hat auf Grundlage des Berichts der Prüfungskommission nach Abs. 14 festzustellen, ob den Anforderungen nach Abs. 13 und 14 entsprochen wurde. Wurde den Anforderungen nicht entsprochen, gebührt dem Österreichischen Rundfunk in jenem Kalenderjahr, in dem die Erfüllung der Maßnahmen, Indikatoren und Zielwerte zu prüfen wäre (...), keine Abgeltung. (DER STANDARD; Printausgabe, 24.2.2010)