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Grafik: APA

Wien - Die Parteienfinanzierung über Spenden ist im Großteil der EU-Staaten strenger geregelt als in Österreich. In neun Staaten müssen die Parteien jede Spende veröffentlichen, in zehn Staaten ab einer bestimmten Höhe. Neben Österreich, wo Parteispenden über 7.260 an den Rechnungshofpräsidenten gemeldet werden müssen, aber unter Verschluss bleiben, gibt es nur fünf Staaten ohne Pflicht zur Veröffentlichung.

Eine generelle Offenlegung ist nach Angaben des Politikwissenschafters Hubert Sickinger bzw. laut "Political Finance Database" (http://www.idea.int/parties/finance/db/) in Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Polen, Spanien, Tschechien und Ungarn vorgesehen. Grenzen, ab denen Spenden offengelegt werden müssen, gibt es in Belgien mit 125 Euro, Dänemark (20.000 Kronen/2.687 Euro), Deutschland (10.000 Euro), Großbritannien (5.000 Pfund/5.681 Euro), Irland (5.079 Euro), Italien (6.197 Euro), den Niederlanden, Portugal (350 Euro), Rumänien (zehnfacher Mindestlohn) und Slowenien (dreifacher Durchschnittslohn).

Keine Offenlegungspflicht existiert in Finnland, Malta, Schweden, der Slowakei und Zypern. Für Griechenland und Luxemburg liegen keine Angaben vor.

In rund der Hälfte der Länder gibt es zusätzlich Obergrenzen der Summe pro Spender, entweder pro Jahr oder pro Wahlperiode. Fast überall gibt es zudem Verbote bei der Herkunft der Zuwendung, etwa für anonyme Spenden, Spenden von Auftragsnehmern der Regierung, Staatsunternehmen oder generell von Firmen oder Gewerkschaften. (APA)