Bregenz - Nach Protesten von AnrainerInnen und dem örtlichen Bürgermeister wurde Donnerstag früh eine Abschiebung im vorarlbergischen Röthis (Bezirk Feldkirch) vorerst abgesagt.

Eine vierköpfige Familie mit Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren hätte um vier Uhr früh abgeholt werden sollen. Da jedoch rund fünfzig OrtsbewohnerInnen und der Bürgermeister sich klar dagegen aussprachen, zog die Fremdenpolizei schließlich wieder ab. Der für acht Uhr früh gebuchte Flug am Flughafen Zürich wurde storniert.

Bürgermeister: "Lasse das nicht zu"

Bürgermeister Norbert Mähr sprach sich klar gegen die Vorgangsweise aus. "Ich wurde nicht informiert und ich lasse nicht zu, dass die Familie in dieser Form delogiert wird", so Mähr gegenüber Vorarlberg Online. "Die Familie ist seit vier Jahren da und bestens integriert, sie sprechen gut Deutsch und haben Arbeit".

Der Asylantrag der Familie, die vor vier Jahren eingereist ist, war abgelehnt worden. Zudem liegt gegen den Vater der Familie ein Aufenthaltsverbot in Deutschland vor: Da der selbst in Deutschland gebürtige Mann seine Mutter besucht haben und zu diesem Zweck illegal eingereist sein soll, wurde das Aufenthaltsverbot verhängt.

Vorübergehend sicher

Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler sagt der Familie nun vorübergehende Aufenthaltssicherheit zu: "Bis das Aufenthaltsverbot erhoben ist", könnten die Betroffenen hier bleiben, so Schwärzler im derStandard.at-Gespräch: Erst müsse klar sein, unter welchen Umständen das Verbot verhängt worden sei. "Bis diese Fakten am Tisch liegen", sei die Familie vor einer Abschiebung sicher, so Schwärzler. "Das ist man diesen Menschen schuldig." Was danach passiere, kann Schwärzler noch nicht sagen: Einen Antrag auf Bleiberecht könne man aber erst stellen, wenn der deutsche Ausweisungsbescheid nicht mehr aufrecht ist.

Dafür setzt sich Stefan Harg, der Anwalt der Familie, ein: Ein Antrag auf Aufhebung des Aufenthaltsverbot sei bereits eingereicht worden, so Harg gegenüber derStandard.at. Es bestünden relativ gute Chancen, dass er "innerhalb der nächsten zwei bis vier Wochen" angenommen werde. Was dann geschehe, sei unklar: Sollte weiterhin eine Abschiebung drohen, sei eine Beschwerde beim VfGH zu erwägen.

Kritik übt der Anwalt am Vorgehen des Asylgerichtshofs: Ein Sachverständigen-Gutachten, das die Familie für im Kosovo nicht selbsterhaltungsfähig erklärt, sei in der Entscheidung des AsylGH "mit keinem Wort berücksichtigt" worden, so Harg. Die Familie gehöre der Minderheit der Gorani an, die in einem UNHCR-Bericht gemeinsam mit Roma als "besonders verfolgungswürdig" angeführt werden.

Kinderärztin riet ab

Bis zuletzt war offenbar auch der Fremdenpolizei unklar, ob die Familie zum geplanten Zeitpunkt abgeschoben werden kann: Die Hausärztin der Familie hatte die dreijährige Tochter wegen einer Erkrankung für nicht abschiebbar erklärt. Der Amtsarzt sah das am Mittwoch anders - und erklärte das Kind für reisefähig.

(mas, derStandard.at, 25.2.2010)