Der Prozess gegen zehn Personen ist der vorläufige Höhepunkt des Vorgehens der Behörden gegen Tierschützer. Mitglieder aus Organisationen wurden in U-Haft genommen - und wieder entlassen. Folgend eine Chronologie der Vorfälle:

21. Mai 2008 - Nach "mehrjährigen Ermittlungen" werden bei Tierschützern in ganz Österreich Hausdurchsuchungen durchgeführt. Zehn Personen kommen in Untersuchungshaft. Ihnen werden "zahlreiche Brandstiftungen, Gasanschläge und andere schwere Sabotageakte auf Lebensmittelkonzerne, Bekleidungshandelsketten, pharmazeutische Unternehmen, Produzenten landwirtschaftlicher Produkte und jagdliche Einrichtungen" vorgeworfen. Die Beschuldigten seien zudem "verdächtig, radikale Mitglieder einer militanten, unter mehreren Pseudonymen verdeckt auftretenden und international vernetzten Personengruppe zu sein".

23. Mai 2008 - Einer der Betroffenen, der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, tritt in Hungerstreik. Als Grund für die Protestmaßnahme, gab der VGT an, dass Balluch bis "keine konkreten Taten, sondern die Mitgliedschaft in einer kriminellen Verbindung vorgeworfen wird."

2. Juli 2008 - Während der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz die sofortige Freilassung der Aktivisten fordert, da "unschuldige und unverdächtige Menschen" im Gefängnis säßen, hält die Justiz ihre weitere Anhaltung für gerechtfertigt. "Nach unserem Dafürhalten reicht die Beweislage für die Annahme der kriminellen Organisation aus", meinte Werner Pleischl, der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OStA).

16. Juli 2008 - Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) weist sämtlich Haftbeschwerden der Tierschützer zurück. Bei allen zehn Aktivisten wird der dringende Tatverdacht in Richtung Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen Organisation als gegeben an. Auch Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr würde bestehen. Im Hinblick darauf wird die Fortsetzung der U-Haft um vorerst zwei Monate angeordnet.

13. August 2008 - "Mangels Haftgründen" wird ein Tierschützer aus der Untersuchungshaft entlassen.

2. September 2008 - Nach mehr als 100 Tagen werden auch die restlichen Tierschützer enthaftet. Eine Verlängerung der U-Haft wäre im Hinblick auf das "Ausmaß der realistischerweise zu erwartenden, unmittelbar zu vollziehenden Strafen" wohl "unverhältnismäßig", heißt es in einer Presseerklärung.

11. August 2009 - Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat einen Strafantrag gegen zehn Tierschützer fertiggestellt. Der Strafantrag umfasst rund 200 Seiten und enthält auch den zentralen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB) enthalten. (APA)