Berlin/Athen - Die Verstimmung zwischen Berlin und Athen sitzt tief. Nach dem gegen Griechenland erhobenen Vorwurf, die Aufnahme in die Eurozone mit gefälschten Statistiken ertrotzt und die Partner mit manipulierten Zahlen über das Ausmaß der eigenen Schuldenpolitik hinters Licht geführt zu haben, trübt auch ein alter Streit um Reparationen für Verbrechen der deutschen Besatzungstruppen im Zweiten Weltkrieg das deutsch-griechische Verhältnis. Ministerpräsident Giorgos Papandreou, der am 5. März zu Gesprächen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin erwartet wird, erklärte am Freitag, die Entschädigungsfrage bleibe offen, sie solle aber während der derzeitigen Krise nicht diskutiert werden. Die deutsche Bundesregierung nimmt den Standpunkt ein, hinreichend materielle Entschädigung geleistet zu haben.

Eigentlicher Hintergrund der Irritationen sind die restriktive Haltung Deutschlands gegenüber EU-Hilfen für das hoch verschuldete Griechenland und die als verunglimpfend empfundene Berichterstattung deutscher Medien über griechische Zustände. Diese wiederum hat in Griechenland zu Boykottaufrufen gegen deutsche Produkte geführt. Wegen der angespannten Finanzlage wollen große deutsche Banken nicht mehr in griechische Staatsanleihen investieren.

Nicht vergessen ist, dass nahezu 130.000 Zivilisten in Griechenland von der deutschen Besatzungsmacht getötet und 70.000 griechische Juden in Vernichtungslager deportiert wurden. Über 300.000 Griechen verhungerten oder erfroren im Winter 1942/43, weil die Besatzer Nahrungsmittel und Brennstoffe beschlagnahmten. 1960 zahlte Deutschland 115 Millionen Mark als Entschädigung an Griechenland. Damit seien alle Ansprüche abgegolten, hieß es in Berlin. Diese Zahlungen waren explizit nur für politisch, religiös oder "rassisch" verfolgte Menschen gedacht, nicht aber für die Opfer von Massakern, Geiselerschießungen, "Strafaktionen" und anderen NS-Verbrechen.

Über 60.000 Schadenersatzklagen

Vor griechischen Gerichten anhängig sind mehr als 60.000 Schadenersatzklagen. Der Oberste Gerichtshof (Areopag) beschloss, dass griechische Gerichte für derartige Klagen nicht zuständig sind, und beendete damit vor mehreren Jahren ein langes juristisches Tauziehen. Ein Gericht hatte 1997 die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des "Großdeutschen Reiches" wegen des bestialischen Massakers an 217 Einwohnern des Dorfes Distomo, vom Säugling bis zum Greis, im Jahr 1944 zu einer Entschädigung von 95 Millionen Drachmen (27,6 Millionen Euro) verurteilt. Eine Zwangsvollstreckung an deutschem Vermögen, etwa durch Pfändung des Goethe-Instituts in Athen, verhinderte die griechische Regierung in letzter Minute.

In dem Bergdorf Kalavrita auf dem Nordpeloponnes verübten deutsche Wehrmachtsangehörige 1943 ein unbeschreibliches Massaker: Die gesamte männliche Bevölkerung, 1.436 Männer und Buben, wurden als "Vergeltung" für Partisanenüberfälle auf deutsche Soldaten umgebracht, alle Häuser des Ortes bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Dem Massaker in Kommeno (Komeno) in Nordwestgriechenland (Epirus) im August 1943 fielen 317 Männer, Frauen und Kinder zum Opfer, 97 der Ermordeten waren jünger als 15 Jahre. Die Deutschen schlugen zu, nachdem einige griechische Widerstandskämpfer in dem Dorf Nahrungsmittel eingesammelt hatten. (APA)