Dem Prozess gegen 13 Aktivisten verschiedener Tierschutzgruppen gingen polizeiliche Ermittlungen seit Herbst 2006 voraus. Dazu wurde eine eigene Soko Tierschutz (auch Soko Bekleidung genannt) gegründet. Unter anderem wurden vier große Lauschangriffe, Videoüberwachung von Hauseingängen sowie das Montieren von Peilsendern auf Autos genehmigt.

  • 21. Mai 2008: Hausdurchsuchungen bei Tierschutzaktivisten in ganz Österreich. Zehn Personen kommen in U-Haft. Sie sollen Anschläge mit hohen Sachschäden durchgeführt haben und Mitglieder einer kriminellen Organisation sein, was laut Paragraf 278a strafbar ist.
  • 23. Mai 2008: Der in U-Haft sitzende Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, tritt in den Hungerstreik. Ihm würden "keine konkreten Taten vorgeworfen", meint er.
  • 2. Juli 2008: Der Leiter des Oberlandesgerichts Wien, Werner Pleischl, hält "die Beweislage für die Annahme der kriminellen Organisation für gerechtfertigt".
  • 16. Juli 2008: Das Wiener Oberlandesgericht weist die Haftbeschwerden aller Inhaftierten ab.
  • 13. August 2008: "Mangels Haftgründen" wird ein Tierschützer enthaftet.
  • 2. September 2008: Nach mehr als hundert Tagen werden die anderen neun Inhaftierten auf freien Fuß gesetzt.
  • 11. August 2009: Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stellt den Strafantrag gegen zehn Beschuldigte fertig.
  • 6. November 2008: Der Antrag der Verteidigung, den Prozess in Wien durchzuführen, wird abgelehnt.

5. Februar 2010: Die Anklage wird auf dreizehn Beschuldigte ausgedehnt.

  • 2. März 2010: Der Prozess startet. (bri/DER STANDARD, Printausgabe, 3.3.2010)