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Bei dem Brand im Juni 2008 kam ein Asylwerber ums Leben.
Klagenfurt - Der Prozess wegen eines Brandes in einem Klagenfurter Asylwerberheim, der im Juni 2008 ein Todesopfer gefordert hat, ist am Mittwoch am Landesgericht vertagt worden. Auf der Anklagebank mussten der Heimbetreiber sowie der Flüchtlingsreferent des Landes Kärnten Platz nehmen. Beiden wurde fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen, beide plädierten auf nicht schuldig. Bei einer Verurteilung drohen den beiden bis zu drei Jahre unbedingte Haft.
Richterin Michaela Sanin muss sich jetzt mit Dutzenden Beweisanträgen auseinandersetzen, es gilt noch weitere rechtliche Vorfragen zu klären. Außerdem müssen weitere Zeugen einvernommen werden. Bei dem Feuer war ein Asylwerber aus Schwarzafrika in Panik aus einem Fenster gesprungen und hatte dabei tödliche Verletzungen erlitten. Zahlreiche weitere Heiminsassen wurden zum Teil schwer verletzt. Nach Ansicht von Staatsanwalt Christof Pollak hat es sich um einen Brandanschlag gehandelt. Er sprach von einem "von einem unbekannten Täter" gelegten Feuer. Pollak: "Brandstiftung ist mit großer Wahrscheinlichkeit festzustellen."
"Schlampige Arbeit"
Im Ermittlungsverfahren hatte es anfangs seitens der Polizei geheißen, das Feuer sei durch eine weggeworfene Zigarette ausgebrochen, die Müll in Brand gesetzt hätte. Ein in der Folge vom Gericht bestellter Sachverständiger sprach wiederum von "Brandbeschleunigern". Der Kärntner Polizei wurde anschließend vorgeworfen, einen Anschlag vertuscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, im Dezember vergangenen Jahres schaltete sich das Innenministerium ein, um Arbeit der Polizei zu evaluieren. Das Ergebnis attestierte laut Medienberichten der Polizei "schlampige Arbeit".
Unabhängig von der Ursache für das Feuer fühlt sich der Heimbetreiber, ein 52-jähriger Klagenfurter, nicht verantwortlich für die Opfer. Es habe in jedem Geschoß Feuerlöscher gegeben, von jeder Stelle im Gebäude habe man rasch ins Freie gelangen können, eine Mitarbeiterin habe sogar einen Betriebsbrandschutzlehrgang besucht. Die Gitter vor den Fenstern dienten dem "Einbruchschutz", verteidigte sich der Heimleiter. Staatsanwalt Christof Pollak sieht die Sache völlig konträr: Es habe keine gesicherten Fluchtwege, keine Brandmelder, vergitterte Fenster und versperrte Türen gegeben.
Der Betreiber machte vor Richterin Michaela Sanin geltend, man habe nach dem Brand "freiwillig Optimierungen vorgenommen", um das Gebäude auf den neuesten technischen Stand zu bringen. "Wir machen sogar übertriebenen Brandschutz", meinte er. Auf die Frage des Anklägers, warum man nicht schon vor dem Feuer "so übergenau" gewesen sei, entgegnete der Mann, dass man die Katastrophe sowieso nicht abwenden hätte können, da das Feuer im einzigen deklarierten Fluchtweg ausgebrochen sei.
Flüchtlingreferent pocht auf Unschuld
Auch der mitangeklagte Flüchtlingsreferent Gernot Steiner pochte auf seine Unschuld. Das Heim sei bis 2004 vom Bund betrieben worden, erst danach seien die Kompetenzen ans Land übergegangen. In dem Zusammenhang habe eine Wiener Kanzlei eine Neuausschreibung vorgenommen. Damit sei aber die Einhaltung aller bau- und feuerpolizeilichen Vorgaben nicht seine Aufgabe und Zuständigkeit gewesen. "Wenn das Heim qualifiziert ist, sehe ich keine Zuständigkeit (des Landes, Anm.), dies zu überprüfen. Das ist Sache der Bau- und Feuerpolizei", sagte Steiner.
"Outsourcing" war damals das Wort der Stunde. Das Land übertrage Aufgaben an diverse Einrichtungen, wie beispielsweise die Caritas oder auch private Betreiber, wie in der aktuellen Causa. Steiners Sicht der Dinge: "Durch Outsourcing haben wir keine Zuständigkeit." Laufende Überprüfungen lägen im Aufgabenbereich des Vertragspartners, und generell sei es nicht üblich, vonseiten des Landes nach der Vergabe eines Heimes feuerpolizeiliche Überprüfungen durchzuführen. "Was sollen wir denn noch alles machen, Sie können ja nicht das Land für alles verantwortlich machen", sagte Steiner. (APA)