Salzburg - Der Salzburger Erzabt Bruno B. hat wegen sexuellen Missbrauchs vor 40 Jahren an einen damals Minderjährigen dem zuständigen Ordensoberen seinen Rücktritt angeboten. Unmittelbar nach der Tat habe sich B. bei dem Betroffenen aufrichtig entschuldigt. Er bedauere auch heute noch diesen Vorfall aufs Tiefste und bitte um Verzeihung, hieß es in einer Pressemitteilung am späten Montagnachmittag.

Zum Zeitpunkt der Tat war B. 24 Jahre alt und noch nicht Priester. Seit diesem bedauerlichen Ereignis und in seiner ganzen seelsorgerischen Tätigkeit habe es von ihm keinen einzigen Vorfall dieser Art weder an dem Betroffenen, noch an anderen Personen gegeben, unterstrich der Geistliche.

Erzbischof informiert

Nach der Wahl von B. zum Erzabt von St. Peter wandte sich der Betroffene im Herbst 2009 über einen Ombudsmann an denselben. In einem Gespräch am 22. November 2009 in Wien, bei dem auch der Ombudsmann und eine weitere Vertrauensperson des Betroffenen anwesend waren, habe der erneut den Betroffenen um Verzeihung für das vor über 40 Jahren Geschehene gebeten und seine aufrichtige Reue zum Ausdruck gebracht, hieß es in der Aussendung. Der Erzabt habe über diesen Vorfall unter anderem Erzbischof Alois Kothgasser informiert.

Wie berichtet, hat die römisch-katholische Kirche in Österreich nach Bekanntwerden jüngster Missbrauchsfälle bereits erste Konsequenzen gezogen. Bei der Frühlingsvollversammlung in St. Pölten wurde von der Bischofskonferenz eine österreichweit einheitliche Regelung in Auftrag gegeben, berichtete Kardinal Christoph Schönborn. Eine Projektgruppe soll dazu bis zum Sommer Vorschläge erarbeiten.

Im Zuge von Berichten über hunderte Missbrauchsfälle in Deutschland wurde bekannt, dass im Vorjahr in Österreich 17 Missbrauchsfällen an katholischen Schulen oder Pfarren in Österreich nachgegangen wurde. Laut dem Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Erich Leitenberger, gab es 2009 in der Erzdiözese Wien acht Fälle, in den Diözesen Graz, St. Pölten und Innsbruck jeweils zwei, in Linz, Salzburg und Eisenstadt jeweils einen Fall. (red, DER STANDARD, Printausgabe 9.3.2010)