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Spurensicherung nach den Schüssen im Kremser Supermarkt. Ein Gutachten widerlegte die ursprünglichen Aussagen jenes Polizisten, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte.

Foto: AP/Fasching

Unter regem medialen Interesse hat heute am Mittwoch im Landesgericht Korneuburg der Prozess gegen den Polizisten begonnen, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat. Der Polizist bekannte sich zu Beginn des Prozesses am Landesgericht Korneuburg "nicht schuldig". Der 43-jährige Beamte muss sich in einem auf drei Tage anberaumten Verfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten.

Krems/Korneuburg – "Der Polizist wird sagen, was passiert ist", kündigt Verteidiger Hans-Rainer Rienmüller an. "Das Gericht wird zu beurteilen haben, ob darin eine Schuld liegt."

Was in der Nacht zum 5. August 2009 in einem Supermarkt in Krems passierte, ist im Grunde relativ klar: Zwei Jugendliche waren in die Filiale eingestiegen und wurden von der Polizei überrascht. Die Beamten schossen – ein Jugendlicher starb, der zweite wurde schwer verletzt. Der Prozess gegen jenen Polizisten, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, startet heute, Mittwoch, am Landesgericht Korneuburg.

Polizisten wurden tagelang abgeschirmt

Nicht nur das Vorgehen der Polizisten, auch die Erhebungen danach hatten für öffentliche Diskussionen gesorgt. So wurde der überlebende Jugendliche schon am Tag danach im Krankenhaus ausführlich einvernommen – während die Polizisten tagelang abgeschirmt wurden. Sie stünden noch derart unter Schock, dass eine Befragung noch nicht möglich sei, wurde mitgeteilt. Später hieß es, der Vorfall habe sich im Dunkeln abgespielt, und der eine Einbrecher habe eine Bewegung in Richtung des Polizisten gemacht, der daraufhin in Notwehr den tödlichen Schuss abgegeben habe.

Jugendlicher von hinten angeschossen

Dann aber stellte sich heraus, dass es doch nicht so finster am Tatort war – und dass der Jugendliche von hinten angeschossen worden war. Weiters sagte der Polizist, er habe im Knien gefeuert und auf die Beine des Einbrechers gezielt. Im Gutachten des Ballistikers Ingo Wieser wurde allerdings festgestellt, dass diese Aussage "in Widerspruch zu objektiv festgestellten Spuren" stehe. Der Schuss ist im Stehen aus einer Entfernung von knapp zwei Metern abgegeben worden.

Kein Widerspruch

Für den Verteidiger ist das kein entscheidender Widerspruch: "Die Erwartung, bei einem blitzartigen Angriff die Haltungs- und Distanzeinschätzung genau wiedergeben zu können, überspannt das Menschenmögliche", sagt Rienmüller im Gespräch mit der Austria Presse Agentur.

Angeklagt ist der Beamte nun der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Im Strafantrag heißt es, der Mann habe "zumindest irrtümlich" einen Angriff auf seine Person angenommen, "in Furcht oder Schrecken" von seiner Dienstwaffe Gebrauch gemacht und damit "das gerechtfertigte Maß der Verteidigung" überschritten.

Die Verhandlung ist für drei Tage anberaumt. Richter Manfred Hohenecker hat im Vorfeld auch den Personalakt des Polizisten angefordert. Laut APA habe demnach das Wiener Büro für Besondere Ermittlungen schon einmal gegen den Polizisten ermittelt und Anklage erhoben. Damals sei der Beamte freigesprochen worden. (Roman David-Freihsl/DER STANDARD-Printausgabe, 10.3.2010)