Wiener Neustadt - Im am 2. März gestarteten Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess ist am Donnerstag die mehr als vier Tage dauernde Befragung des Erstangeklagten Martin Balluch beendet worden. Der VGT-Obmann meinte abschließend, alle Vorwürfe würden sich auf Handlungen beziehen, die er "als völlig normal für NGO's" halte und auch weiterhin tun werde.

Laut einer Aussendung des Vereins gegen Tierfabriken wurden in 25 Stunden Befragung "lediglich Meinungsäußerungen auf Internetforen in den letzten 18 Jahren als Evidenz dafür vorgelegt, dass DDr. Balluch eine kriminelle Organisation leiten würde." Das Gericht werfe ihm lediglich seine Gesinnung vor. Man habe nicht eine Straftat aufklären wollen und dazu Täter gesucht, sondern vielmehr von Anfang an den Verein ins Visier genommen, wurde an die umfangreichen Ermittlungen erinnert.

Zuvor war der VGT-Obmann, der sich wie zwölf weitere Aktivisten zu Prozessbeginn der Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Paragraf 278a) nicht schuldig bekannt hatte, zu Telefongesprächen mit einem Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) in St. Pölten und einem - laut Gericht bedenklichen - Besuch bei dieser Richterin befragt worden. Weiters erklärte Balluch, dass es keine toten Briefkästen gegeben und das Büro des Vereins gegen Tierfabriken "natürlich keine Kommandozentrale für kriminelle Aktionen" gewesen sei. Zur Sprache kam auch die "Fehde" mit dem vormaligen, abgewählten VGT-Geschäftsführer, von dem sich Balluch seitdem "mit Rachsucht" verfolgt fühle.

Der Zweitangeklagte, bei der veganen Gesellschaft engagiert, erklärte, er sei "der fixen Überzeugung, dass es keine kriminelle Organisation bei den Tierschützern gibt". Sachbeschädigungen lehne er persönlich ab, Mittel zur Aufklärung der Öffentlichkeit seien u.a. Demos. Beim VGT sei er "eines von 18.000 Mitgliedern". Bei der Kleider-Bauer-Kampagne mit dem Ziel, das Modehaus "pelzfrei" zu machen, habe er mitgeholfen, aber "selbstverständlich war es nicht das Ziel, das Unternehmen wirtschaftlich zu schädigen". "Ich habe in keinster Weise etwas mit kriminellen Taten zu tun", beteuerte der 27-Jährige an anderer Stelle, als es um Peek & Cloppenburg ging. Den Vorwurf der Nötigung gegenüber Fürnkranz verstehe er nicht, sprach er von "normaler" Kontaktaufnahme durch Vereine.

Am Nachmittag verlas die Richterin zahlreiche Sachbeschädigungen u.a. an Bekleidungsgeschäften, die Strafanzeigen der Polizei richteten sich gegen unbekannte Täter, teilweise wurden ALF-Bekennerschreiben beigelegt. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. (APA)