Korneuburg – Der Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, ist am Freitagnachmittag im Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig erkannt worden. Richter Manfred Hohenecker verhängte dafür acht Monate Haft, die dem Beamten zur Gänze bedingt nachgesehen wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rainer Rienmüller erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Magdalena Eichinger gab vorerst keine Erklärung ab.

Schuldig bekannt

Der Polizist hat sich zu Beginn des dritten Verhandlungstags am Freitag schuldig im Sinn der Anklage bekannt. "Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert habe. In der Situation, wo ich ihm gegenübergestanden bin. Es wäre vielleicht eine andere Möglichkeit gewesen. Dass ich zurückgegangen wäre", sagte der 43-jährige Beamte."Oder nicht geschossen hätten", wie Richter Manfred Hohenecker hinzufügte.

Er habe "aus Furcht" geschossen, weil er bei Florian P. zuvor im dunklen Verbindungsgang zum Verkaufsraum eine Gartenharke wahrgenommen hätte, betonte der Angeklagte. In den Rücken habe er den Burschen getroffen, weil dieser im Moment eine Drehbewegung eingeleitet hatte. Der Richter quittierte das späte Geständnis mit Wohlwollen: "Das ist ein guter Zug von Ihnen."

"Tod nicht für möglich gehalten"

Richter Manfred Hohenecker ging "im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Florian P. nicht ernsthaft für möglich gehalten hat", wie er in der Urteilsbegründung feststellte. Zugleich betonte er: "Bei professionellerer Verhaltensweise, die von Ihnen als Polizist zu erwarten ist, wäre Florian noch am Leben." Hohenecker bemerkte außerdem: "Ich hoffe, dass Sie nicht mehr Exekutivdienst ausüben."

Daher werde er die beschlagnahmte Dienstwaffe des Polizisten nicht diesem, sondern dem Landespolizeikommando NÖ übermitteln, kündigte der Richter an: "Ich hoffe, dass Sie Ihnen nicht mehr ausgefolgt wird."

Angriff zu befürchten

Für Hohenecker stand fest, dass der Angeklagte und seine Kollegin einen Angriff befürchten mussten, als sie in dem Supermarkt den vermummten Einbrechern begegneten. Dem Beamten wäre es darum gegangen, "einen Verbrecher auf frischer Tat festzunehmen". Er wäre Florian P. "in der Absicht, die Festnahme zu erzwingen" in den Verkaufsraum gefolgt. Dort habe er von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht, "um einen vermeintlichen Angriff auf seine Person abzuwehren".

Dabei habe der 43-Jährige "einfach abgedrückt und nicht auf die Beine gezielt", und das in dem Moment, in dem sich der Jugendliche umdrehen wollte. Wie Hohenecker betonte, konnte das vom Polizisten behauptete "Erschrecken" über die angeblich erneute Gefahrensituation "eindeutig nicht widerlegt werden".

Der Polizist sei "im Zweifel einem Unzuständigkeitsurteil entgangen" (das der Richter fällen hätte müssen, hätte er ein Vorsatzdelikt für möglich gehalten, Anm.). Der Beamte wäre verpflichtet gewesen, "seinen Job ordentlich und sorgsam zu erledigen und dabei maßhaltend vorzugehen", hielt der Richter fest. Der 43-Jährige habe aber "mehrere Sorgfaltsverstöße" gesetzt.

Bei der Strafbemessung mildernd waren demgegenüber der bisherige untadelige Wandel des Polizisten, sein "reumütiges Geständnis, von dem ich den Eindruck hatte, dass er es ernst meint" sowie "das massive Mitverschulden des Opfers", so Hohenecker. (APA)