Wien - Die Zahl der Spielautomaten in Österreich könnte durch das neue Glücksspielgesetz doch nicht so stark zurückgehen wie zunächst erwartet. Grund dafür ist ein bis jetzt wenig beachteter Passus in der Novelle von Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP). Demnach kann das Finanzministerium auch in Zukunft neben den Lizenzen für das kleine Glücksspiel (Maximaleinsatz zehn Euro) Standorte für Video-Lotterie-Terminals (VLT) genehmigen. VLTsind im Grunde normale Spielautomaten. Einziger Unterschied: der Zufallsgenerator ist in einem zentralen Server.

Diese Geräte dürfen künftig nur vom Inhaber der Lotterie-Lizenz, also den Casinos Austria, aufgestellt werden. Derzeit haben die Lotterien bereits 780 solcher Automaten an zwölf Standorten.

Noch heuer sollen laut Casinos Austria weitere folgen. Wie viele Automatenhallen noch aufgestellt werden könnten, ist unklar. Im Gesetz ist lediglich ein Mindestabstand von 15 Kilometern zu einem Casino vorgesehen. In der Branche ist von bis zu 5000 VLT-Automaten die Rede. Im Lopatka-Büro heißt es nur, man überlege, bei der nächsten Lotterie-Ausschreibung (die Lizenz läuft bis September 2012) eine Höchstzahl an Automaten festzuschreiben.

Für die Casinos Austria AG sind die VLT jedenfalls jetzt schon ein lukratives Geschäft. Mit den 780 bestehenden Geräten wurden 2009 rund 361 Mio. Euro umgesetzt. Pro Gerät ergibt das also einen Umsatz von 462.000 Euro.

Neben den VLT soll es mit den neuen Gesetz, das jetzt im Parlament behandelt wird, maximal 8341 Automaten im Rahmen des kleinen Glücksspiels geben (siehe Grafik). Die Zahl hängt vom Bevölkerungsschlüssel ab. Einige Bundesländer wie Vorarlberg oder Tirol wollen aber auch in Zukunft auf diese Form des Glücksspiels verzichten. Der Maximaleinsatz pro Spiel würde mit der Novelle von 50 Cent auf zehn Euro angehoben. Künftig wären alle Automaten mit dem Bundesrechenzentrum verbunden, was Kontrollen erleichtern würde. Zum Vergleich:Derzeit stehen rund 10.000 legale und weitere 9000 bis 12.000 illegale Automaten.(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.4.2010)