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Die Landwirte als Zankapfel: Finanzminister Josef Pröll wollte die bäuerlichen Einheitswerte gesetzlich zementieren, die SPÖ will das nicht.

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Wien - Eine unspektakulär klingende Gesetzesnovelle hatte im März für Zündstoff in der Koalition gesorgt: Im Finanzministerium herrschte rund um eine Novelle des Bewertungsgesetzes Uneinigkeit zwischen Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) und Staatssekretär Andreas Schieder (SPÖ). Denn in der Novelle geht es auch um die bäuerlichen Einheitswerte, und wenn diese neu (= höher) bewertet werden, hätte das eine höhere Grundsteuer für Landwirte zur Folge.

Einheitswerte müssen 2010 erhoben werden

"Ich glaube, dass im nächsten Ministerrat alle anderen Gesetze, die in der Begutachtung waren, kommen werden. Dieses nicht", erklärt Schieder nun im Gespräch mit derStandard.at. Eine neue Bewertung der sogenannten Einheitswerte, also des Wertes von land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden, ist nämlich für dieses Jahr gesetzlich vorgesehen. Insofern kann sich die SPÖ relativ entspannt auf die geltende Gesetzeslage berufen.

Vorgeschichte: Finanzminister und ÖVP-Chef Pröll hatte seinen Entwurf zur "Bewertungsgesetz-Novelle 2010" in Begutachtung geschickt. Dahinter verbergen sich auch die ominösen Einheitswerte. Diese wurden zuletzt im Jahr 1988 festgelegt und seitdem fortgeschrieben und nicht angepasst (= erhöht).

Finanzminister wollte Verschiebung festschreiben

Pröll wollte die Anhebung der Einheitswerte - sie entscheiden über die Höhe der Grundsteuer für Bauern, woraus sich wiederum Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und anderes ableiten - offenbar auf Eis legen, denn im Gesetzesentwurf hieß es: "Die (...) zum 1. Jänner 2010 vorgesehene Hauptfeststellung für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für Betriebsgrundstücke (...) wird verschoben. Der Zeitpunkt dieser Hauptfeststellung ist gesondert durch Bundesgesetz festzusetzen." Einen Ersatztermin gab es nach Angaben des Ministeriums nicht.

Prölls Sprecher im Finanzministerium, Harald Waiglein, hatte das Aufschieben der zuletzt vor 22 Jahren gesetzten Maßnahme damit begründet, dass der Verwaltungsaufwand zu hoch sei. Außerdem fehle der politische Wille dafür.

Schieder verweist auf bestehende Rechtslage

Der Wille, diese Verschiebung mitzutragen, fehlte nun offenbar aber der SPÖ. So führt auf Schieder auf Nachfrage von derStandard.at aus: "Es gibt eine Gesetzeslage, die gilt es zu berücksichtigen. Wenn man findet, diese Gesetzeslage gehört geändert, damit kein neuer Wert für die Pauschalierung der landwirtschaftlichen Betriebe festgesetzt wird, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann muss man eine Gesetzesänderung machen. Wenn die so nicht beschlossen wird, dann gilt die Rechtslage. Das heißt, es ist zu bewerten."

Für Österreichs Bauern heißt das konkret: Es könnte sich bei der Grundsteuer sehr wohl etwas ändern. (Lukas Kapeller, derStandard.at, 16.4.2010)