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2012 tritt eine Kennzeichnungspflicht für Autoreifen in Kraft, die drei wesentliche Eigenschaften umfasst: den Nassgriff als Sicherheitsaspekt, den Verbrauch als Umweltaspekt und dann auch noch das Abrollgeräusch als unmittelbar gesundheitsrelevantes Kriterium.

In Sachen Nassgriff und Verbrauch wird die Kennzeichnungspflicht sicher einen positiven Effekt nach sich ziehen, denn Sicherheit und Verbrauch sind zwei Phänomene, von denen Autofahrer und damit Reifenkäufer unmittelbar betroffen sind. Anders ist es mit dem Lärm. Der Lärm, der von den Reifen ausgeht, trifft den Autofahrer selbst nämlich kaum. Das heißt, für die Käufer werden weiterhin vor allem die anderen beiden Kriterien relevant bleiben.

Bisher spielte sich der Zielkonflikt im Dreieck Verbrauch – Kilometerleistung – Nassgriff ab. Wenn das Geräusch als neues wichtiges Kriterium dazu kommt, funktioniert ein Fortschritt nur auf Kosten der anderen erwähnten Kriterien. Und wer will schon beim Verbrauch, Verschleiß und Nassgriff Einbußen hinnehmen, um die Situation fremder Leute zu verbessern? Hier scheint es wohl ähnlich zu sein wie bei den Crash-Tests, wo den Autoherstellern schlechte Bewertungen beim Fußgänger-Crash ziemlich egal waren, weil man ja wusste, dass die Fußgänger auch den Käufern egal sind. Erst durch ein neues Bewertungsschema gibt es hier Fortschritte.

Beim Fahrzeuglärm ist es eher wie mit dem Rauchverbot: Nur schärfere gesetzliche Limits können Verbesserungen bringen. (Rudolf Skarics/DER STANDARD/Automobil)