Wien - Die Leine darf nur eineinhalb Meter lang sein, an Orten "mit einem erhöhten Gefährdungs- und Risikopotenzial" müssen die Hunde zusätzlich einen Maulkorb tragen. Am 1. Dezember 2006 trat in Oberösterreich eine Verschärfung des Hundehaltegesetzes in Kraft. Für so genannte Kampfhunde gibt es keine eigenen Vorschriften. Jedoch ist es grundsätzlich verboten, Tiere scharf abzurichten. Bei auffälligen Hunden muss die Verlässlichkeit des Halters gegeben sein. Als nicht verlässlich gilt, wer wegen Gewaltdelikten, Drogenhandels, Zuhälterei, Menschenhandels, Schlepperei oder Tierquälerei verurteilt wurde oder wiederholt gegen das Hundehaltegesetz verstoßen hat.
In Niederösterreich werden im Hundehaltegesetz, das seit Jahresbeginn in Kraft ist, Rassen mit "erhöhtem Gefährdungspotenzial" angeführt. Deren Besitzer - ebenso wie Hundehalter, deren Tiere auffällig geworden sind - müssen einen Hundeführschein machen.
In Salzburg können gegen Hundebesitzer Auflagen erlassen werden. Allerdings nur, wenn Gefahr für "Leben und Gesundheit" von Menschen bestehe. Die Prüfung dieser möglichen Gefährdung muss individuell erfolgen. Konkret muss die Behörde - in diesem Fall die Gemeinde - beim Hinweis auf ein gefährliches Tier ein Gutachten erstellen. In diesem wird das Gefahrenpotential des Hundes und die Eignung des Besitzers festgestellt, der auf mögliche Drogen- oder Alkoholabhängigkeit überprüft wird. Maßnahmen reichen von der Abnahme des Tieres über das Absolvieren von Abrichtekursen (Hundeführschein) bis zu Auflagen wie Leinenzwang und verpflichtender Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Im Burgenland und in Tirol gibt es keinen verpflichtenden Hundeführschein. Auch in Kärnten kann jeder einen Hund halten - auch Kampfhunde. Für Gewalttäter gibt es kein dezidiertes Halteverbot. Über ein eigenes Gesetz wird in Kärnten seit Jahren diskutiert. "Es fehlt der politische Mumm, festzulegen, wer einen Hund führen darf und wer nicht" , sagt Tierombudsfrau Marina Zuzzi-Krebitz. Den Wiener Vorstoß hält sie für "populistische Anlassgesetzgebung vor einer Wahl". Wichtig wäre vielmehr ein bundesweites Hundehaltegesetz.
Vorarlberg hat seit 1992 eine Kampfhundeverordnung. Statt Verordnungen für einzelne Hunderassen wäre eine allgemeine Kennzeichnungs-, Versicherungs- und Ausbildungspflicht sinnvoll, sagt Landesveterinär Erik Schmid. Schmid fordert seit Jahren den Hundeführschein, "aber die Politik will ihn nicht" .
In der Steiermark werden Hundesbesitzer in spe spätestens mit Beginn 2011 einen Hundeführschein vorweisen müssen, wenn sie sich einen Vierbeiner anschaffen wollen. Sie müssen einen Kurs "zur Erlangung eines allgemeinen Hundekundenachweises" absolvieren, in dem sie über die Pflege, Betreuung oder Verhalten von Hunden unterrichtet werden. Der Kurs wird 30 Euro kosten und verpflichtend sein. Ohne Kursnachweis drohen Strafen zwischen 100 und 1500 Euro. Wer bereits einen Hund besitzt, muss keinen Kurs mehr machen. (fern, jub, ker, mue, neu, stein, ver, wei/DER STANDARD-Printausgabe, 20.4.2010)