Rangun - Die burmesische Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi hat am Donnerstag das Verfassungsgericht angerufen, um eine Auflösung ihrer Nationalen Liga für Demokratie (NLD) zu verhindern. Sowohl Suu Kyi selbst als auch ihre Partei klagten laut ihrem Anwalt beim Verfassungsgericht gegen Junta-Chef General Than Shwe, um zu erreichen, dass die NLD nicht von den angekündigten Wahlen ausgeschlossen wird. Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, ob eine Regelung des Wahlgesetzes rechtmäßig ist, nach der die NLD nur zur Wahl antreten darf, wenn sie Suu Kyi zuvor ausschließt.

Seit 1990 hat es in Burma (Myanmar) keine Parlamentswahl gegeben. Die NLD soll von der Wahl, für die noch kein Datum festgelegt wurde, ausgeschlossen werden, wenn sie bis zum 6. Mai nicht die Bedingungen der Junta erfüllt. Wenn das Wahlgesetz in der bisherigen Fassung in Kraft bleibt, will die NLD keine Kandidaten aufstellen. Sollte die Partei Suu Kyis den Vorschriften der Junta nicht nachkommen, soll sie Anfang Mai aufgelöst werden.

Nach den Bestimmungen des von der Junta erlassenen Wahlgesetzes hätte die NLD ihre unter Hausarrest stehende Vorsitzende Suu Kyi ausschließen müssen, um sich registrieren lassen zu können. Keine Person mit einer Vorstrafe darf einer politischen Partei angehören. Die NLD hatte 1990 die Wahlen zu einer Verfassunggebenden Nationalversammlung in Burma mit Vierfünftelmehrheit gewonnen, doch annullierte das Militärregime das Wahlergebnis.

Das Verfassungsgericht will am Freitag entscheiden, ob es die Klagen Suu Kyis und der NLD annimmt. Die inzwischen 64 Jahre alte Suu Kyi befand sich seit 1990 zwei Drittel der Zeit unter Hausarrest beziehungsweise im Gefängnis. Sie wurde 1991 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. (APA)